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Makroprudenzielle Aufsicht

Auf dieser Seite finden Sie die Instrumente der makroprudenziellen Bankenaufsicht. Dazu gehören das Kapitalpufferregime, Maßnahmen zu mit Immobilien besicherten Risikopositionen, das „Nationale Flexibilitätspaket“ und Details zur reziproken Anwendung makroprudenzieller Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten bzw. Drittländer.

Zum Kapitalpufferregime zählen der antizyklische Kapitalpuffer, der Kapitalpuffer für Globale Systemrelevante Institute, der Kapitalpuffer für Systemrelevante Institute und der Systemrisikopuffer.

  • Kapitalpuffer für Globale Systemrelevante Institute
    (gemäß §23b BWG iVm Art. 131 CRD-IV)
    (Anmerkung: Derzeit gibt es keine globale systemrelevante Institute in Österreich!)

  • gemäß Art 124 CRR und Art 164 CRR
    (Derzeit keine veränderte Risikogewichtung in Österreich!)

  • Maßnahmen zur Begrenzung des systemischen Risikos
    (gemäß §22a BWG iVm Art 458 CRR)
    (Derzeit sind keine Maßnahmen aus dem sogenannten „Nationalen Flexibilitätspaket“ in Österreich gesetzt worden!)


Bestimmte makroprudenzielle Maßnahmen, die in anderen Mitgliedstaaten bzw. Drittländern getroffen werden, müssen auch von Kreditinstituten in Österreich eingehalten werden („Prinzip der Reziprozität“). Das europäische Rahmenwerk zur makroprudenziellen Aufsicht sieht eine verpflichtende Anerkennung für Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten gem. Art. 124 und 164 CRR sowie für antizyklische Kapitalpufferraten (bis zu 2,5 %) – in letztem Fall, jedoch für andere Mitgliedstaaten und Drittländer vor. Diesbezüglich müssen die European Banking Authority (EBA ) und das European Systemic Risk Board (ESRB), Informationen zu makroprudenziellen Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen.


In Übereinstimmung mit Art. 124 (2) CRR bzw. Art. 164 (5) CRR veröffentlicht die EBA eine Liste mit den von den zuständigen Behörden angesetzten Risikogewichten und Kriterien für Risikopositionen, die durch Immobilien besichert sind (Art. 124 CRR) bzw. mit den Änderungen der LGD-Werte (Art. 164 CRR):

Weiterführende Links finden Sie hier:

  • Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu Art. 124 CRR
  1. Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu Art. 124 CRR
  2. Offenlegung von ONDs der Mitgliedstaaten nach Art. 124 CRR
  • Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu Art. 164 CRR
  1. Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu Art. 164 CRR
  2. Offenlegung von ONDs der Mitgliedstaaten nach Art. 164 CRR

Der ESRB hat eine Webseite eingerichtet, um Informationen über an den ESRB notifizierte makroprudenzielle Maßnahmen, u.a. die antizyklischen Kapitalpufferraten der Mitgliedstaaten sowie seine Stellungnahmen und Empfehlungen zu veröffentlichen.

In den weiterführenden Links werden vom ESRB notifizierte Maßnahmen sowie Details zu Antizyklische Kapitalpufferraten in den Mitgliedstaaten angeführt.

ESRB notifizierte Maßnahmen

Antizyklische Kapitalpufferraten in den Mitgliedstaaten

Die BIS veröffentlicht auf Ihrer Website die antizyklischen Kapitalpufferraten aus den Mitgliedstaaten des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) sowie nach Anzeige auch von Nicht-Mitgliedern. Diese Informationen sowie die dem ESRB angezeigten antizyklischen Kapitalpufferraten sind für die Berechnung des jeweiligen institutsspezifischen Kapitalpuffers gem. § 23a BWG iVm Art 140 CRD IV relevant.  Im weiterführenden Link werden die von der BIS antizyklischen Kapitalpufferraten übersichtlich dargestellt.

Übersicht antizyklische Kapitalpufferraten

Disclaimer

Die Finanzmarktaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Links auf dieser Seite lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt werden. Für rechtlich verbindliche Angaben wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde des Mitgliedstaates bzw. Drittlandes.