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Die Rolle der verschiedenen Behörden und Institutionen in Österreich

Bei der Bekämpfung von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung in Österreich sind verschiedene Behörden und Institutionen involviert. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden:

  • Die Finanzmarktaufsicht
  • Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamts
  • Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
  • Das Bundesministerium für Justiz
  • Das Bundesministerium für Finanzen
  • Die Oesterreichische Nationalbank
  • Weitere Ministerien und Kammern

Die Finanzmarktaufsicht ist für die Aufsicht über Kredit- und Finanzinstitute gemäß § 2 Z 1 und Z 2 FM-GwG zuständig. Dazu zählen neben den klassischen Kredit- und Finanzinstituten gemäß BWG auch Versicherungsunternehmen, Betriebliche Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Zahlungsinstitute, E-Geldinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds sowie Zweigstellen oder Zweigniederlassungen von diesen Unternehmen mit Sitz im Inland. Die FMA überprüft in diesem Zusammenhang die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung. Bei einer Verletzung dieser Pflichten setzt die FMA entsprechende Schritte

Die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt führt Ermittlungen und Analysen auf Basis von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch. Diese Meldungen werden von den meldepflichtigen Instituten (wie Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen) und anderen meldepflichtigen Berufsgruppen (wie Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern oder Gewerbetreibenden wie beispielsweise Juwelieren) aber auch Behörden, wie der FMA, erstattet.

Von der Geldwäschemeldestelle werden regelmäßig Sensibilisierungsveranstaltungen für die meldepflichtigen Berufsgruppen abgehalten. Diese Veranstaltungen basieren auf einem multidisziplinären Ansatz. Anlassbezogen werden gemeinsam mit Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Ermittlungen im Bereich der Terrorismusfinanzierung getätigt.

Sofern sich eine Verdachtsmeldung eines meldepflichtigen Institutes oder einer meldepflichtigen Berufsgruppe auf Terrorismusfinanzierung bezieht, wird diese vom Bundeskriminalamt an die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst weitergeleitet.

Das Bundesministerium für Justiz ist für die Weiterentwicklung des Strafrechtes in diesem Bereich sowie für die Bestimmungen betreffend Rechtsanwälte und Notare zuständig. Die Strafverfolgung obliegt den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Das Bundesministerium für Finanzen adaptiert die entsprechenden Gesetze für den Finanzsektor, wie etwa das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), um den neuesten internationalen Standards und europäischen Vorgaben im Bereich Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung Rechnung zu tragen. Das Bundesministerium für Finanzen ist auch in internationalen Gremien vertreten und hat unter anderem die Leitung der österreichischen Delegation bei der Financial Action Task Force (FATF) inne.

Der Oesterreichischen Nationalbank obliegt im Rahmen des Devisengesetzes bzw. des Sanktionengesetzes die Durchsetzung von Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr.

Weiters arbeiten das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) sowie die Kammern der Rechtsanwälte, der Notare und der Wirtschaftstreuhänder bei der Bekämpfung der Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung in Österreich mit.