Bausparkassen sind Sonderkreditinstitute, die über eine eingeschränkte Konzession nach dem Bausparkassengesetz (BSpG) verfügen und Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke vergeben. Es gibt in Österreich vier konzessionierte Bausparkassen.
Bausparerinnen und Bausparer schließen mit einer Bausparkasse ihrer Wahl einen Bausparvertrag und können nach der Leistung von Bauspareinlagen (= Ansparphase) ein Bauspardarlehen gewährt bekommen (= Darlehensphase).
Die Höchstgrenze für das Bauspardarlehen, d.h. die maximale Summe, die von einer Bausparerin oder einem Bausparer erlangt werden kann, ist gesetzlich festgelegt. Die Grundlage hierfür ist die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Bausparkassengesetz (BSpkV; Bausparkassengesetzverordnung).
Ab dem 30.11.2024 gilt folgende neue Höchstgrenze für das Bauspardarlehen pro Bausparer: EUR 300,000.
Der Höchstbetrag für das Bauspardarlehen wird regelmäßig anhand der Entwicklung des von der Statistik Austria berechneten Tariflohnindex 16 (TLI 16) valorisiert (erhöht).