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Veröffentlichungen nach WPFG

Um Transparenz zu gewährleisten sowie zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts, verpflichtet die Richtlinie (EU) 2019/2034 („IFD“) die zuständigen Behörden zur Veröffentlichung bestimmter Informationen. Die veröffentlichten Informationen sollen einen aussagekräftigen Vergleich zwischen den Vorgehensweisen der zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen.

In Österreich ist die Verpflichtung der FMA als zuständige Behörde durch das Wertpapierfirmengesetz (WPFG), BGBl I Nr 237/2022, umgesetzt. Mit den unten angeführten Informationen kommt die FMA der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach.

Die Veröffentlichungspflichten werden durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/389 konkretisiert. Auf Grundlage eines Entwurfs der Europäischen Bankaufsichtsbehörde („EBA“) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) legt die Europäische Kommission in dieser Verordnung das Format, den Aufbau, das Inhaltsverzeichnis sowie den Zeitpunkt der jährlichen Veröffentlichung der erforderlichen Informationen, die von den zuständigen Behörden zu veröffentlichen sind, fest.

  1. Individualdaten pro zuständiger Behörde
  2. Daten zu Marktrisiken
  3. Daten zu Aufsichtsmaßnahmen und Verwaltungssanktionen
  4. Daten zu Ausnahmen

Weiterführende Informationen zu Aggregierte statistische Daten