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Internationaler Kontext

Die europäischen und nationalen Bestimmungen zur Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung basieren in wesentlichen Teilen auf den von der Financial Action Task Force (FATF) ausgearbeiteten sogenannten „40 Empfehlungen“. Die Financial Action Task Force ist eine bei der „Organization for Economic Cooperation and Development“ (OECD) angesiedelte unabhängige, internationale Arbeitsgruppe. Sie entwickelt Standards zum Schutz des globalen Finanzsystems vor Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung sowie vor der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Die Financial Action Task Forceprüft in regelmäßigen Länderprüfungen die Einhaltung der Standards durch die Mitgliedstaaten (die Berichte der einzelnen Länderprüfungen können auf der Homepage der FATF abgerufen werden). Die FMA ist Mitglied der österreichischen Delegation zur Financial Action Task Force. Die Leitung dieser Delegation obliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) .

Auf europäischer Ebene wurde die „Expert Group on Money Laundering and Terrorist Financing“ (EGMLTF)  eingerichtet. Diese ist bei der Europäischen Kommission angesiedelt und in erster Linie für die Koordination der Mitgliedstaaten sowie die fachliche Beratung der Europäischen Kommission zuständig. Die FMA nimmt regelmäßig an Sitzungen dieser Gruppe teil.

Auf Ebene der Europäischen Aufsichtsbehörden kam es durch den sogenannten „ESA-Review“ zu einer Kompetenzerweiterung der „European Banking Authority“ (EBA) im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Diese hat nunmehr die Aufgaben der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden („European Securities and Markets Authority“ (ESMA) und „European Insurance and Occupational Pensions Authority“ (EIOPA)) im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung übernommen. Innerhalb der EBA wurde ein ständiges Komitee geschaffen, in dem hohe Vertreter der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden regelmäßig zusammenkommen (sog. „Standing Committee on anti-money laundering and countering terrorist financing” (AMLSC). Dieses Komitee dient unter anderem der Koordination der Arbeiten der nationalen Aufsichtsbehörden im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Des Weiteren ist dieses Komitee vor allem auch für die Ausarbeitung von technischen Regulierungsstandards (RTS) sowie Leitlinien nach der 4. und  5. Geldwäsche-Richtlinie verantwortlich (siehe dazu auch die Website der EBA). Die FMA ist in diesem Komitee vertreten.