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Crowdfunding

Crowdfunding kann vielfältig ausgestaltet sein, und daher auch unter mehrere Aufsichtsgesetze fallen. Wenn Sie eine Crowdfunding-Plattform betreiben wollen, oder auf einer Crowdfunding-Plattform aktiv werden, sollten Sie sich davon nicht abschrecken lassen, um sich im regulatorischen Umfeld sicher bewegen zu können:

Für Crowdfunding besteht ein nationales Regime nach Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) und ein Europäisches Regime nach der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP-VO). Mit der Europäischen Verordnung besteht nun erstmals ein harmonisierter Regulierungsrahmen für die gesamte EU. Die Zulassung nach der ECSP-VO sieht ein maximales Finanzierungsvolumen von EUR 5 Mio pro Projektträger und Jahr vor. Oberhalb dieser Wertschwelle gilt die Berechtigung nach der ECSP-VO nicht! Die nationalen Regelungen des AltFG bleiben daneben vor allem für lokale Plattformen interessant, die Veranlagungen anbieten, und nicht grenzüberschreitend tätig werden.

Vor dem Start eines Crowdfunding-Geschäftsmodells oder der Investition auf einer Crowdfunding-Plattform stellen sich zwei Grundfragen:

  • Brauchen Plattform oder Projekt eine Konzession von der FMA?

Die Zulassungspflicht hängt von der Art des Investments einerseits (Wertpapier, Veranlagungen, Kredite, sonstiges) und der genauen Tätigkeit sowie dem Finanzierungsvolumen ab.

  • Brauchen Plattform oder Projekt einen Kapitalmarktprospekt oder andere Informationsdokumente?

Das ist abhängig von der Art des Investments, vom Emissionsvolumen und von möglichen Ausnahmen.

Es gibt drei Arten, eine Crowdfunding-Plattform zu betreiben:

Europäische Crowdfunding Plattform nach ECSP-Verordnung, Bank oder Wertpapierfirma nach BWG, MiFID II / WAG 2018, Österreichische Plattform
Diese Grafik zeigt Konzessionsmodelle für Plattformen

Eine ausführliche Guidance finden Sie hier.

Wichtig für Emittenten

Für Emittenten ist das Thema der Prospektpflicht von größer Wichtigkeit: öffentliche Angebote von Wertpapieren und Veranlagungen benötigen nämlich grundsätzlich einen vollständigen Kapitalmarktprospekt nach KMG. Aber: Für Emissionen im Anwendungsbereich der Europäischen Crowdfunding-Verordnung (ESCP-VO), und für Emissionen nach Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) braucht es „nur“ ein Informationsblatt.

Darüber hinaus müssen Emissionen in Österreich zum Emissionskalender OeKB angemeldet werden. Auch hier gibt es für Crowdfunding eine gewichtige Ausnahme: Wertpapierangebote, die über Plattformen nach der ECSP-VO angeboten werden, müssen nicht an den Emissionskalender gemeldet werden.

In bestimmten Konstellationen kann eine Emission für den Emittenten eine Konzessionspflicht auslösen: Poolt ein Projekt Kapital ohne dass es einer operativen Tätigkeit zugeführt wird, kann ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Alternative Investmentfonds Manager -Gesetz (AIFMG) vorliegen. Der Projektbetreiber darf so etwas – auch auf einer regulierten Crowdfunding-Plattform – nicht einfach ohne eigene Erlaubnis anbieten.

Eine ausführliche Guidance finden Sie hier.

Wichtig für Anleger

Besonders wichtig für Anleger ist, dass die Crowd-Investments über Plattformen nach der ECSP-VO und nach AltFG weder einer Einlagensicherung, noch dem Schutz einer Anlegerentschädigungseinrichtung unterliegt.

Crowdinvestoren trifft in der Regel keine Zulassungspflicht, mit einer wichtigen Ausnahme: Handelt es sich um eine Kreditvermittlungsplattform, die nicht nach der ECSP-VO zugelassen ist, bzw wird die Wertschwelle von EUR 5 Mio der ECSP-VO überschritten, können auch die Nutzer, sofern sie gewerblich handeln, ein Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs 1 Z 3 BWG (Investoren) bzw des Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs 1 Z 1 BWG (Projektträger) verwirklichen. Achtung: Gewerblichkeit ist schon dann gegeben, wenn wiederkehrende Einnahmen beabsichtigt sind. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Ein unerlaubter Betrieb kann zu hohen Verwaltungsstrafen führen. Für die Ermittlung besteht in der FMA eine eigene Abteilung. Sie prüft anlassbezogen Fälle auf eine potentielle Zulassungspflicht und leitet ein Verfahren ein. Informationen zum Ablauf finden Sie unter Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs – FMA Österreich.

Ausführlicheres zur Regulierung von Crowdfunding finden Sie hier.