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FMA - Österreichische Finanzmarktaufsicht

Finanzmarktaufsicht in Österreich

Als integrierte Aufsicht vereint die 2002 gegründete FMA die Aufsicht über alle wesentlichen Anbieter:innen und Funktionen unter einem Dach.

Einerseits beaufsichtigt die FMA Banken, Versicherer, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Finanzkonglomerate sowie Börseunternehmen. Andererseits überwacht sie, dass im Handel mit börsenotierten Wertpapieren rechtliche Vorgaben, Fairness und Transparenz eingehalten werden (Markt- und Börseaufsicht); dass beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren umfassende Prospekte dem Publikum Chancen und Risiken des Investments angemessen darstellen (Aufsicht über Kapitalmarktprospekte); dass die Grundsätze guter Unternehmensführung sowie ordnungsgemäßer Beratung eingehalten werden (Aufsicht über Compliance und Wohlverhaltensregeln); dass unerlaubtes Anbieten und Erbringen von Finanzdienstleistungen unterbunden und geahndet wird; und dass alle Finanzinstitute über entsprechende Einrichtungen verfügen, die präventiv gegen Geldwäsche und Finanzierung des Terrors wirken.

Die FMA beaufsichtigte 2022:

  • 473 Banken (ohne Berücksichtigung von EWR-Zweigstellen und Zahlungsinstituten)
  • 8 Betriebliche Vorsorgekassen
  • 78 Versicherungsunternehmen
  • 8 Pensionskassen
  • 65 Wertpapierfirmen und 45 Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • 10.624 ausländische Fonds, die in Österreich vertrieben werden
  • 2.070 inländische Investmentfonds von 14 Kapitalanlagegesellschaften (davon 13 als AIFM konzessioniert), 4 ausschließlich als AIFM konzessionierte Gesellschaften, sowie 38 registrierte AIFM
  • 5 Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften (zugleich AIFM )
  • 107 Emittenten mit 22.572 gehandelte Finanzinstrumente sowie 69 Mio. dort gemeldete Transaktionen

„One-Stop-Shopping“

Als integrierte Aufsicht ermöglicht die FMA in der Regel „One-Stop-Shopping“, das heißt, dass alle behördlichen Verfahren in einem Haus erledigt werden können. Als Behörde hat die FMA Hoheitsgewalt: Sie kann verbindliche Normen, wie etwa Verordnungen und Bescheide, erlassen oder Zwangsakte setzen, wie Konzessionen entziehen, Geschäftsleitende abberufen oder Verwaltungsstrafen (bei natürlichen Personen bis 5 Millionen Euro, bei juristischen Personen 10 Millionen Euro oder bis zu 15% des Gesamtnettoumsatzes – wenn dies mehr als 10 Millionen Euro ist) verhängen. Und sie begleitet die beaufsichtigten Unternehmen über ihren gesamten Lebenszyklus: von der Erteilung der Konzession, die sie erst zum Geschäftsbetrieb ermächtigt, über die laufende Aufsicht während ihrer Geschäftstätigkeit bis hin zur Liquidation, dem Entzug oder der Zurücklegung der Konzession.

Vorteile der integrierten Aufsicht

Eine integrierte Aufsicht bietet aufgrund ihres ganzheitlichen Aufsichtsansatzes zahlreiche Vorteile sowohl für die bestehenden als auch die zukünftigen Anforderungen hinsichtlich der Überwachung des österreichischen Finanzmarktes:

  • Einem stark verflochtenem österreichischem Finanzmarkt steht eine integrierte Aufsichtsbehörde gegenüber
  • Sektorübergreifende Mikro- und Makroaufsicht erlauben eine konsistente Risikoanalyse des Finanzmarktes gefolgt von wirkungsvollen Maßnahmen
  • Der integrierte Ansatz ermöglicht eine abgestimmte Vorgehensweise in der Mitgestaltung des europäischen und internationalen Aufsichtsrechts
  • Verhaltensaufsicht und prudenzielle Aufsicht unter einem Dach sind das Fundament für eine effektive Aufsicht unter Berücksichtigung aller Kausalzusammenhänge

Eine detaillierte Darstellung der integrierten Aufsicht in Österreich finden Sie hier zum Download:

Integrierte Aufsicht in Österreich (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 847,7 KB, Sprache: Deutsch)

Stufenbau der Aufsicht

Jede effiziente und effektive Aufsicht baut auf der Arbeit vorgelagerter Aufsichtsinstanzen auf. Man spricht hier vom „Stufenbau der Aufsicht“: Die Interne Revision eines Finanzinstitutes ist die erste Stufe der Überwachung und Kontrolle, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfende sind die zweite, die zwar vom Unternehmen bestellt aber durch unabhängige externe Expert:innen besetzt ist. Erst als dritte Stufe setzt dann die staatliche Aufsicht auf.

Dieses Infografik stellt den Stufenbau der Aufsicht dar

In Österreich wird die Aufsicht über die Finanzmärkte von drei Institutionen wahrgenommen. In groben Zügen dargestellt,

  • entwickelt und setzt das Bundesministerium für Finanzen  gemeinsam die rechtlichen Rahmenbedingungen, die dann vom österreichischen Parlament beschlossen werden (Rechtsetzung);
  • die Oesterreichische Nationalbank wacht über die Stabilität des Finanzmarktes als Ganzes (Makro-Aufsicht), ist für die Aufsicht über Zahlungssysteme zuständig sowie in die Bankenaufsicht eingebunden und
  • die FMA überwacht und kontrolliert die einzelnen Finanzinstitute und Akteure (Mikro-Aufsicht).

Alle drei Institutionen arbeiten eng miteinander verzahnt zusammen und bilden das österreichische System der Aufsicht über den Finanzmarkt.

Internationale Zusammenarbeit

Die FMA arbeitet in zahlreichen internationalen – insbesondere aber europäischen – Gremien mit, um einheitliche Aufsichtsstandards zu schaffen und dabei die Interessen des Finanzplatzes Österreich zu vertreten. Zunehmende Bedeutung gewinnt angesichts der Globalisierung der Finanzwirtschaft die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in der operativen Aufsicht.