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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Finanzmarktaufsicht Österreichs ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://fma.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Finanzmarktaufsicht ist bestrebt, ihre Webseite entsprechend der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos auf der Webseite haben keine Captions und keine Audio Deskription
  • Die Option zum Wechseln der Sprache ist nicht als solche gekennzeichnet und mit der Tastatur nicht bedienbar
  • Der vorgegebene Kontrast für normalen Text ist bei Links und Buttons in Orange nicht gegeben
  • Bei Nutzung der Zoom Funktion des Browsers überlappen sich manche Inhalte
  • In der mobilen Ansicht führen manche Inhalte zu horizontalem Scrolling
  • Automatisch gestartete Slideshows bieten keine Möglichkeit, diese zu stoppen/pausieren
  • Manche Elemente im Inhalt haben keinen sichtbaren Fokus
  • Lesereihenfolge und Tab-Reihenfolge unterscheiden sich in der Top Navigation
  • Der Filter auf der Such Seite ist per Tastatur nicht bedienbar

Die FMA hat die Behebung der oben genannten Probleme bereits eingeleitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Die derzeitig auf der Webseite verwendeten Farbkombinationen entsprechen bei normalem Text nicht immer dem vorgegebenen Kontrastverhältnis des WCAG Erfolgskriteriums 1.4.11 Non-text Contrast (Level AA).

Da diese Farben zur langjährigen CI der Finanzmarktaufsicht zählen, ist eine sofortige Umstellung der Farben unverhältnismäßig.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass diese von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA , EIOPA und ESMA , die nicht im Einflussbereich der Finanzmarktaufsicht liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und nach einer ausführlichen Evaluierung von aussagekräftigen Stichproben durch externe, zertifizierte ExpertInnen für Barrierefreiheit im Web am 05.01.2021 entsprechend aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Services auf dieser Webseite werden laufend geprüft, verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unserer Angebote ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bei Mitteilungen und Anregungen per Email verwenden Sie bitte den Betreff „Meldung einer Barriere in der Website fma.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Finanzmarktaufsicht
Telefonnummer: (+43) 1 249 59 0
E-Mail: kommunikation(at)fma.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren