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Prospekt ja oder nein?

Um ein Vertragsverhältnis auf Augenhöhe zu sichern, sieht das Prospektrecht seit jeher ausführliche und strenge Informationen für Anbieter von Wertpapieren und Veranlagungen vor. Für viele FinTechs stellt das eine finanzielle Hürde dar, die nicht zuletzt durch die neuen Vorschriften des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) in einigen Bereichen drastisch reduziert wurde. Zwei allgemeine Punkte zur Prospektpflicht werden aber immer wieder in der Diskussion an die FMA herangetragen.

Einen Prospekt benötigen Sie immer dann, wenn Wertpapiere oder Veranlagungen öffentlich angeboten werden und keine Ausnahme im Sinne des Art. 1 der VO (EU) 2017/1129 für Wertpapiere oder des § 3 KMG 2019  für Veranlagungen zur Anwendung gelangt. Vereinfacht gesagt ist die Prospektpflicht jedenfalls zu prüfen, sofern Sie von einem breiten Kreis von Investoren Gelder einsammeln. Je nach Ausgestaltung kann es sich dabei um ein Wertpapier oder eine Veranlagung handeln. Beispiele für Wertpapiere sind Aktien, Anleihen oder Zertifikate; Beispiele für Veranlagungen können Kommanditbeteiligungen, stille Beteiligungen oder auch Nachrangdarlehen sein – dies hängt jedoch immer von der Ausgestaltung im Einzelfall an. Für die Billigung eines Wertpapierprospekts ist in Österreich grundsätzlich die FMA zuständig, während der Veranlagungsprospekt durch einen geeigneten Prospektkontroller kontrolliert und bei der OeKB hinterlegt wird.

Die Kosten für die Billigung durch die FMA betragen für einen Einmal-Prospekt (für eine konkrete Emission) sowie für einen Basisprospekt als Einzeldokument EUR 7.000 und die Billigung eines Registrierungsformulars oder einer Wertpapierbeschreibung bei mehrteiligen Prospekten jeweils EUR 3.500 zuzüglich Gebühren in der Höhe von EUR 36,10. Die Dauer eines Prospektbilligungsverfahrens kann üblicherweise mit 6-8 Wochen ab Ersteinreichung geschätzt werden; ist jedoch stark abhängig von der Qualität der Einreichung sowie von der Komplexität der Materie. Um eine telefonische Abstimmung des Zeitplans wird ersucht. Diese Ausführungen beziehen sich lediglich auf Wertpapierprospekte; die Kosten für Veranlagungsprospekte sowie für die uU notwendige rechtliche Beratung können von Seiten der FMA nicht eingeschätzt werden.

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