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Makroprudenzielle Aufsicht

Neben der mikroprudenziellen, der institutsspezifischen Aufsicht spielt die makroprudenzielle Aufsicht über die Finanzmärkte eine immer wichtigere Rolle. Unter makroprudenzieller Aufsicht versteht man die vorausschauende Analyse und Identifikation von Risiken für die Stabilität des Finanzsystems in seiner Gesamtheit. Konkret untersucht die makroprudenzielle Aufsicht etwa Risiken, die sich aus der Vernetzung von Instituten der Finanzbranche oder aus Wechselwirkungen zwischen der Finanz- und der Realwirtschaft ergeben können. Außerdem befasst sich die makroprudenzielle Aufsicht mit grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit Anreizproblemen im Finanzsystem, sowie mit möglichen Risiken, welche sich aus der inhärenten Prozyklizität des Finanzsystems ergeben können.

Die makroprudenzielle Aufsicht, deren Ziel die Sicherstellung der Gesamtfinanzmarktstabilität ist, ergänzt somit die mikroprudenzielle Aufsicht, deren Aufgabe die Überwachung der Sicherheit und der Solvenz einzelner Institute ist.

Die Gliederung der makroprudenziellen Aufsicht

Auf nationaler Ebene nimmt das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) eine zentrale Rolle ein. Dieses tagt in regelmäßigen Abständen, analysiert mögliche Risiken für den österreichischen Finanzmarkt und spricht im Bedarfsfall Risikowarnungen oder Empfehlungen aus. Mitglieder dieses Gremiums sind das Bundesministerium für Finanzen (Vorsitz), die Finanzmarktaufsicht (FMA) , die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und der Fiskalrat.

Im Bereich der makroprudenziellen Bankenaufsicht ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständige Behörde und hat im Falle von konkreten Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) diesen im Sinne eines  Comply-or-explainMechanismus nachzukommen. Dies bedeutet, dass entweder den konkreten Empfehlungen entsprochen wird oder eine umfassende Begründung abgegeben werden muss, wieso diesen Empfehlungen nicht entsprochen werden kann. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) unterstützt die Finanzmarktaufsicht (FMA) , hierbei durch Analysen und Gutachten.

Auf Ebene der Europäischen Union ist der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) mit der makroprudenziellen Aufsicht betraut. Dieser ist bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt, handelt jedoch unabhängig. Ebenso wie das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) kann auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) öffentliche oder nicht-öffentliche Warnungen oder Empfehlungen aussprechen, welche sich an die Europäische Union insgesamt, an einzelne Mitgliedsstaaten oder an nationale oder europäische Aufsichtsbehörden richten können. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird ebenfalls mittels eines Comply-or-explain Mechanismus überwacht.

Die Instrumente der makroprudenziellen Aufsicht

Wurde ein Systemrisiko identifiziert, so bedarf es geeigneter Instrumente, um dieses zu reduzieren. Im Bankenbereich stehen den zuständigen Behörden hierfür eine Reihe von möglichen Instrumenten zur Verfügung, wie etwa zusätzliche Kapitalpuffer oder Erhöhungen der Risikogewichte. Diese Instrumente sind in der Capital Requirements Directive V (CRD V)   vorgegeben und harmonisiert. Im Nicht-Bankenbereich stehen derzeit keine harmonisierten Instrumente zur Verfügung. Nähere Details finden Sie noch hier.

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