Sie befinden sich hier: 

Sustainable Finance

Pensionskassen kommt bei dem Strukturwandel in eine klimaneutrale Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Als institutionelle Investoren können sie maßgeblich dazu beitragen, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und den Übergang zu einer nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu erleichtern. Durch Integration von Nachhaltigkeitsaspekten aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG ) in den regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen sollen nun entsprechend dem Aktionsplan der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen und dem Grünen Deal Kapitalflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen umgelenkt werden und Maßnahmen zur Bewältigung von finanziellen Risiken aus Klimawandel, Naturkatastrophen und sozialen Problemen sowie zur Förderung der Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit forciert werden.

Zur Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen soll der regulatorische Rahmen wie folgt geändert werden:

  • Offenlegungsverordnung (EU2019/2088 – Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
  • Referenzwerteverordnung (EU ) 2019/2089 – Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU ) 2016/1011 hinsichtlich EU -Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU -Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte
  • Taxonomieverordnung (EU ) 2020/852 – Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen

Im Rahmen der Begleitung der beaufsichtigten Unternehmen im Transitionsprozess hat die FMA strategische Rahmenbedingungen festgelegt, den Dialog mit den Versicherungsunternehmen intensiviert und folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Asset Screenings: Die FMA führt seit 2019 diverse Analysen der transitorischen Risiken in der Veranlagung durch, um jene Vermögenswerte in den Portfolien zu ermitteln, die bei einem Übergang in eine CO2-neutralere Wirtschaft potentiell höheren Kursschwankungen ausgesetzt wären. Darüber hinaus werden die Aktien- und Unternehmensanleihebestände unter verschiedenen Transitionsszenarien mit Bezug zur Dekarbonisierung der Wirtschaft bewertet und analysiert, inwieweit Unternehmen, in welche die Pensionskassen investieren, ihre CO2-Emissionen reduzieren müssen, um einen mit den Pariser Klimazielen konformen Pfad wahrzunehmen.
  • Klimastresstest: Zur Analyse der Risiken und Verwundbarkeiten des Pensionskassensektors insbesondere im Hinblick auf das aktuelle ökonomische Umfeld sowie zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit der einzelnen Unternehmen führt die FMA regelmäßig Stresstests durch. Hierfür betrachtet die FMA auch die Auswirkungen der zukünftigen Klimapolitik, der Einzug kohlenstoffarmer Technologien, der Anpassungsgrad der Wirtschaft oder das Auftreten von Extremereignissen.
  • ESG-Dialog: Im Rahmen der Begleitung der Pensionskassen im Transitionsprozess zur Erreichung der Ziele des europäischen „Grünen Deal“ hat die FMA den Dialog mit der Branche intensiviert, um die Pensionskassen möglichst frühzeitig über die aktuellen Entwicklungen, die Initiativen der FMA und die Ergebnisse der Asset Screenings zu informieren.

    Informationsveranstaltung „Sustainable Finance für Leitungs- und Aufsichtsorgane“ am 3.12.2021 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 3,8 MB, Sprache: Deutsch)