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Ratingagenturen

Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vom 16.09.2009 regelt, dass alle Kreditrating-Agenturen welche ihren Sitz oder eine Zweigstelle in der Europäischen Union haben, nach dieser Verordnung konzessioniert sein müssen und einer Beaufsichtigung unterworfen sind. Ausnahmebestimmungen sieht die Verordnung für Notenbanken oder Kreditauskunfteien vor. Seit 01.07.2011 ist die Gesamtverantwortung der Beaufsichtigung dieser Kreditrating-Agenturen auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) kurz ESMA  übergegangen.

Die Verordnung sieht weiters vor, dass alle Kreditinstitute, Versicherungen und andere beaufsichtigte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche für regulatorische Zwecke nur noch Ratings von solchen zugelassenen Kreditrating-Agenturen verwenden dürfen.

Die Finanzmarktaufsicht überwacht im Rahmen ihrer Aufsicht über diese Unternehmen die Nutzung von Ratings für regulatorische Zwecke.

Weitere Informationen

Links

Hier finden Sie einen Link zu den entsprechenden Europäischen Verordnungen: Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 bzw. Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Hier finden Sie einen Link zur zentralen Datenbank zur Darstellung der historischen Ratingaktivität und -performance aller zugelassenen Ratingagenturen: CEREP

Hier finden Sie einen Überblick über alle nach der Verordnung zugelassenen Ratingagenturen: https://www.esma.europa.eu/supervision/credit-rating-agencies/risk