Die Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt eine zentrale Rolle in der Überwachung und Durchsetzung regulatorischer Vorgaben im Bereich der Emittentenaufsicht. Sie ist insbesondere zuständig für die Prüfung und Billigung von Prospekten und Nachträgen sowie für die laufende Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes (KMG 2019) und der Prospektverordnung (EU) Nr. 1129/2017. Zudem überprüft sie europäische grüne Anleihen gemäß der Verordnung über Europäische Grüne Anleihen (EUGB-VO).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Aufsicht der Transparenzpflichten. Die Finanzmarktaufsicht stellt sicher, dass Emittenten die Transparenzvorschriften gemäß Börsegesetz (BörseG 2018) und Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) 596/2014) einhalten und verfolgt Verstöße konsequent. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichungspflichten von Insiderinformationen, Directors‘ Dealings, bedeutenden Beteiligungen und Finanzberichten durch Emittenten.
Ein wichtiger Aufsichtsbereich liegt auf der Kontrolle der Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG). Hierbei wird auf Basis von festgelegten Schwerpunkten insbesondere geprüft, ob die Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Unternehmen den nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften entsprechen. Auch der Bereich der Kryptomärkte unterliegt der Aufsicht, insbesondere in Bezug auf Titel VI der MiCAR hinsichtlich Insiderinformationen und Marktmanipulation sowie auf die Einhaltung der Anforderungen an Whitepaper gemäß Titel II der MiCAR.