Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Mit der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) wurde ein Rahmen für einfache, transparente und sichere Zukunftsvorsorgeprodukte geschaffen.

Das PEPP ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge („dritte Säule“), dass die staatliche und die betriebliche Altersvorsorge („erste und zweite Säule“) ergänzt.

Die PEPP-Verordnung (EU) 2019/1238 enthält eine Reihe von Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte (Level II) betreffend Informationspflichten, Kosten und Gebühren sowie Risikominderungsmaßnahmen:

  • Delegierte Verordnung im Hinblick auf Produktintervention (Delegierte Verordnung (EU) 2021/895)
  • Delegierte Verordnung zur Sicherstellung konvergenter aufsichtlicher Meldungen (Delegierte Verordnung (EU) 2021/896)
  • Technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Format aufsichtlicher Meldungen an die zuständigen Behörden sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den zuständigen Behörden und der Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (Durchführungsverordnung (EU) 2021/897)

Zeitgleich veröffentlichte die EIOPA Leitlinien zur aufsichtlichen Meldung in Bezug auf PEPP, um eine einheitliche und konsistente Anwendung der Meldeanforderungen sicherzustellen (EIOPA Guidelines on the supervisory reporting for the Pan-European Personal Pension Product).

PEPP‑Register

Die EIOPA führt ein öffentlich zugängliches zentrales Register für PEPP. Es enthält für jedes registrierte PEPP Informationen, wie bspw. Produktname, PEPP-Anbieter oder Mitgliedstaaten, in denen das PEPP angeboten wird.

Link zum EIOPA-PEPP‑Register (auf Englisch)