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Sustainable Finance

Versicherungsunternehmen kommt bei dem Strukturwandel in eine klimaneutrale Wirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Als Anbieter von Versicherungsprodukten sowie als institutionelle Investoren können sie maßgeblich dazu beitragen, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und den Übergang zu einer nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu erleichtern. Durch Integration von Nachhaltigkeitsaspekten aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG ) in den regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmen sollen nun entsprechend dem Aktionsplan der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen und dem Grünen Deal Kapitalflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen umgelenkt werden und Maßnahmen zur Bewältigung von finanziellen Risiken aus Klimawandel, Naturkatastrophen und sozialen Problemen sowie zur Förderung der Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit forciert werden.

Zur Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen soll der regulatorische Rahmen wie folgt geändert werden:

  • Änderungsverordnung zu Solvency II (EU ) – Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement inkl. ORSA, die Veranlagung und die Vergütung
  • Offenlegungsverordnung (EU2019/2088 – Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
  • Referenzwerteverordnung (EU ) 2019/2089 – Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU ) 2016/1011 hinsichtlich EU -Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU -Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte
  • Taxonomieverordnung (EU ) 2020/852 – Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
  • Überarbeitung der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), mit der die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) ersetzt werden soll
  • Änderungsverordnung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD)

Im Rahmen der Begleitung der beaufsichtigten Unternehmen im Transitionsprozess hat die FMA strategische Rahmenbedingungen festgelegt, den Dialog mit den Versicherungsunternehmen intensiviert und folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Asset Screenings: Die FMA führt seit 2019 diverse Analysen der transitorischen Risiken in der Veranlagung durch, um jene Vermögenswerte in den Portfolien zu ermitteln, die bei einem Übergang in eine CO2-neutralere Wirtschaft potentiell höheren Kursschwankungen ausgesetzt wären. Darüber hinaus werden die Aktien- und Unternehmensanleihebestände unter verschiedenen Transitionsszenarien mit Bezug zur Dekarbonisierung der Wirtschaft bewertet und analysiert, inwieweit Unternehmen, in welche die Versicherer investieren, ihre CO2-Emissionen reduzieren müssen, um einen mit den Pariser Klimazielen konformen Pfad wahrzunehmen.
  • Produktgestaltung: Auf der Produktseite wird der Fokus auf die Integration von ESG -Themen im Underwriting (Impact Underwriting), eine zukunftsorientierte Preisgestaltung, Förderung eines risikomindernden Verhaltens und die Risikoberatung zu Präventionszwecken gelegt.
  • Protection Gap: Die Versicherbarkeit gegenüber Risiken aus Naturkatastrophen und die Erschwinglichkeit des entsprechenden Versicherungsschutzes wird im Hinblick auf den Klimawandel immer bedeutender. In diesem Zusammenhang wird in einem ersten Schritt die Deckungslücke analysiert und auf europäischer Ebene eine eigene Risikolandkarte betreffend Protection gap on climate related risks erarbeitet. Dabei richtet die FMA ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf die Erhöhung der Versicherungsdurchdringung. Proaktive Maßnahmen hinsichtlich Verwundbarkeit, die Lokalisierung gefährdeter Objekte sowie eine optimierte Versicherungsdeckung sind ebenfalls wichtige Elemente einer widerstandsfähigen Gesellschaft.
  • Klimastresstests: Zur Analyse der Risiken und Verwundbarkeiten des Versicherungssektors insbesondere im Hinblick auf das aktuelle ökonomische Umfeld sowie zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit der einzelnen Versicherungsunternehmen führt die FMA regelmäßig Stresstests durch. Hierfür betrachtet die FMA auch die Auswirkungen der zukünftigen Klimapolitik, der Einzug kohlenstoffarmer Technologien, der Anpassungsgrad der Wirtschaft oder das Auftreten von Extremereignissen.
  • Bericht grüne Produkte: Um der Gefahr von Greenwashing von vornherein vorzubeugen, hat die FMA Anfang 2023 Analysen der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen der österreichischen Lebensversicherer mit Fokus auf die erstmals nach der Delegierten Verordnung (EU ) 2022/1288 vorzunehmenden produktspezifischen Offenlegungen der Versicherungsunternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Darstellungen auf den Internetseiten in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung sehr heterogen sind. Beinahe ¾ (75%) der Versicherer, die Lebensversicherungsprodukte anbieten, lassen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Produktgestaltung einfließen. Versicherungsunternehmen bieten derzeit „grüne“ Produkte vor allem in Form der fondsgebundenen Lebensversicherung an. Die Offenlegungen erfolgen dabei nur gemäß Art. 8 SFDR (Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben), nicht jedoch nach Art. 9 SFDR (Produkte, die eine nachhaltige Investition anstreben). Sechs Versicherer werben bewusst nicht mit Nachhaltigkeitsaspekten. Unter welchen Umständen eine Lebensversicherung als „grün“ einzustufen ist und damit den besonderen Offenlegungspflichten der SFDR unterliegt, ist nicht immer eindeutig. Art. 8 der SFDR stellt auf das „Bewerben“ von ökologischen und sozialen Merkmalen ab, wobei die Europäische Kommission ein sehr weites Verständnis des Begriffs „bewerben“ hat.

    Bericht grüne Produkte 2023 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 213,9 KB, Sprache: Deutsch)