Auf dieser Seite werden weiterführende Informationen zu bestimmten spezifischen Anzeige- und Meldetatbeständen nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018 ) aufgelistet, die über die Incoming Plattform bzw. per E-mail einzubringen sind.
Im Falle eines schwerwiegenden Betriebs- oder Sicherheitsvorfalls hat ein Zahlungsdienstleister dies der FMA unverzüglich über die Incoming Plattform mitzuteilen. Wenn sich der Vorfall auf die finanziellen Interessen seiner Zahlungsdienstnutzer auswirkt oder auswirken könnte, hat der Zahlungsdienstleister unverzüglich seine Zahlungsdienstnutzer über den Vorfall zu benachrichtigen.
Dieses Formular ist bei Problemen mit PSD2-Schnittstellen eines österreichischen Kreditinstituts zu verwenden. Drittanbieter sollen das Formular per E-mail an [email protected] senden.
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