Auf dieser Seite werden weiterführende Informationen zu bestimmten spezifischen Anzeige- und Meldetatbeständen nach DORA bzw. PSD2 / delegierte Verordnung (EU) 2018/389 aufgelistet, die über die Incoming Plattform bzw. per E-mail einzubringen sind.
Hinweis: Seit dem 17.01.2025 ersetzt die Meldeverpflichtung schwerwiegender IKT-bezogene Vorfälle nach Art. 19 Abs. 1 DORA die bisher für Zahlungsdienstleister geltende Meldeverpflichtung von schwerwiegenden Betriebs- oder Sicherheitsvorfällen nach § 86 Abs. 1 ZaDiG 2018.
Dieses Formular ist bei Problemen mit PSD2-Schnittstellen eines österreichischen Kreditinstituts zu verwenden. Drittanbieter sollen das Formular per E-mail an [email protected] senden.
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