Mit der am 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Reform der Aufsicht über den österreichischen Finanzplatz wurde die österreichische Bankenaufsicht auf eine neue Grundlage gestellt und damit deren Effizienz erhöht. In organisatorischer Hinsicht wurde zwar das bisherige duale Aufsichtssystem – bestehend aus der Finanzmarktaufsicht (FMA) als integrierter und unabhängiger Allfinanzaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) als in die Bankenaufsicht involvierter Institution – beibehalten. Es erfolgte jedoch eine noch stärkere Verschränkung von Einzelinstituts- und Systemaufsicht („mikro- und makroprudentielle Aufsicht“), wodurch zusätzliche operative Aufsichtskompetenzen auf die OeNB übertragen wurden. Im Ergebnis besteht daher seit Anfang 2008 eine neue Form der Zusammenarbeit von FMA und OeNB in der Bankenaufsicht.
OeNB und FMA bekennen sich zu einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Bankenaufsicht. Sämtliche Vorort-Prüfungen im Bereich der Bankenaufsicht erfolgen durch die OeNB , wobei der Prüfauftrag durch die FMA erfolgt. Außerdem verfügt die OeNB über das Recht, eine Prüfung oder eine Erweiterung eines Prüfauftrags zu beantragen. Ein wichtiges Element dieser Kooperation ist die Zusammenführung aller aufsichtsrelevanten Daten beider Institute in eine gemeinsame Datenbank. Die Analyse dieser Daten erlaubt ein intensiveres Monitoring, sowohl der einzelnen Marktteilnehmenden als auch des gesamten Finanzplatzes.
Details zur Zusammenarbeit zwischen der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank finden Sie in dem gemeinsamen FMA OeNB MoU.