03/2023 FMA-Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (März 2023) Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2023 FMA-Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (März 2023) Dieses Rundschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern in Kreditinstituten, (gemischten) Finanzholdinggesellschaften und Wertpapierfirmen sowie von Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten, (gemischten Finanzholdinggesellschaften) und nicht als klein und nicht verflochten geltenden Wertpapierfirmen dienen und gibt die Rechtsansicht der FMA zu den relevanten Bestimmungen wieder. | 18.03.2023 | Banken Betriebliche Vorsorgekassen AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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02/2023 FMA-Rundschreiben HTM-Widmung bei Pensionskassen Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2023 FMA-Rundschreiben HTM-Widmung bei Pensionskassen Abweichend von der Bewertung nach dem Tageswertprinzip kann durch Pensionskassen (PK) gemäß § 23 Abs. 1 Z 3a PKG für bestimmte Schuldverschreibungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode (HTM-Bewertung) vorgenommen und diese Schuldverschreibungen können einer gesonderten Widmung, die Schuldverschreibung bis zur Endfälligkeit zu halten (HTM-Widmung), unterzogen werden. Betreffend die HTM-Widmung gibt das gegenständliche Rundschreiben einen Überblick über die Rechtsansichten der FMA wieder:
- Einheitliche Auslegung der HTM-Widmungsvoraussetzungen von Schuldverschreibungen bei PK;
- einheitliche Auslegung der laufenden Überprüfung und Entwidmung von HTM-gewidmeten Schuldverschreibungen durch PK.
Die FMA erwartet sich, dass dieses Rundschreiben ab 1. Juli 2023 beachtet wird. | 17.03.2023 | Pensionskassen FMA-Rundschreiben
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01/2023 FMA-Rundschreiben zur Held-To-Maturity Widmung Betriebliche Vorsorgekassen Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2023 FMA-Rundschreiben zur Held-To-Maturity Widmung Betriebliche Vorsorgekassen Abweichend von der Bewertung nach dem Tageswertprinzip kann durch Betriebliche Vorsorgekassen (BVK) gemäß § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG für bestimmte Schuldverschreibungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode (HTM-Bewertung) vorgenommen und diese Schuldverschreibungen können einer gesonderten Widmung, die Schuldverschreibung bis zur Endfälligkeit zu halten (HTM-Widmung), unterzogen werden. Betreffend die HTM-Widmung gibt das gegenständliche Rundschreiben einen Überblick über die Rechtsansichten der FMA wieder:
- Einheitliche Auslegung der HTM-Widmungsvoraussetzungen von Schuldverschreibungen bei BVK;
- einheitliche Auslegung der laufenden Überprüfung und Entwidmung von HTM-gewidmeten Schuldverschreibungen durch BVK unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterschiede gemäß BMSVG.
Die FMA erwartet sich, dass dieses Rundschreiben ab 1. Juli 2023 beachtet wird.
Das gegenständliche Rundschreiben ersetzt die bisherigen „FMA-Mindeststandards für die Erstellung eines Liquiditätsplans gem. § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG“ vom 20.05.2010. | 17.03.2023 | Betriebliche Vorsorgekassen FMA-Rundschreiben
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06/2022 FMA-Rundschreiben zu §§ 17a-17c InvFG 2011 und § 11 AIFMG über Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken (Neufassung November 2022) Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 06/2022 FMA-Rundschreiben zu §§ 17a-17c InvFG 2011 und § 11 AIFMG über Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken (Neufassung November 2022) Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Verwaltungsgesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) iVm § 1 Abs. 1 Z 13 des Bankwesengesetzes (BWG) und an Alternative Investmentfonds Manager gemäß § 4 Abs. 1 des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG). Es soll als Orientierungshilfe bei der Erstellung und korrekten Anwendung einer angemessenen Vergütungspolitik und -praxis dienen.
Eine solche ist notwendig, um potenziell schädliche Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Kontrolle der Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck gibt das Rundschreiben Rechtsauffassungen der FMA wieder. Somit berücksichtigt dieses Rundschreiben auch die diesbezüglichen ESMA-Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der OGAW-Richtlinie als auch der AIFMD, welche der FMA-Aufsichtspraxis zugrunde gelegt werden. | 03.11.2022 | AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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05/2022 FMA-Rundschreiben zu §§ 39 Abs. 2, 39b und 39c BWG über Grundsätze der Vergütungspolitik und -Praktiken (Neufassung Juni 2022) Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 05/2022 FMA-Rundschreiben zu §§ 39 Abs. 2, 39b und 39c BWG über Grundsätze der Vergütungspolitik und -Praktiken (Neufassung Juni 2022) Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigten Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG), auf welche § 39b BWG und die Anlage zu § 39b BWG anwendbar sind. Es soll als erste Orientierungshilfe zur Anwendung der Bestimmungen der §§ 39 Abs. 2 iVm 39b BWG dienen und damit den Einstieg in diese Regelungsmaterie erleichtern. Zu diesem Zweck gibt das Rundschreiben Rechtsauffassungen der FMA wieder. Dieses Rundschreiben ersetzt allerdings nicht das Selbststudium der gesetzlichen Bestimmungen sowie der diesbezüglichen Leitlinien der EBA. | 15.06.2022 | Banken FMA-Rundschreiben
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01/2022 FMA-Rundschreiben Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 23.02.2022 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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02/2022 FMA-Rundschreiben Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 23.02.2022 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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03/2022 FMA-Rundschreiben Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 23.02.2022 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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04/2022 FMA-Rundschreiben Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 23.02.2022 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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03/2021 FMA-Rundschreiben Prospektaufsicht Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2021 FMA-Rundschreiben Prospektaufsicht Das FMA-Rundschreiben bietet einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Prospektrechts. Darüber hinaus ist das Rundschreiben eine Mitteilung der Rechtsansicht der FMA über die Auslegung der wesentlichsten prospektrechtlichen Bestimmungen. | 23.12.2021 | Kapitalmärkte FMA-Rundschreiben
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02/2021 FMA-Rundschreiben Anforderungen an Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und DelVO (EU) 2017/565 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2021 FMA-Rundschreiben Anforderungen an Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und DelVO (EU) 2017/565 Dieses Rundschreiben stellt eine Neuauflage dar. Anhand von anschaulichen Praxisbeispielen wird ein Überblick über die Aufsichtspraxis der FMA zu der Anwendung der Bestimmungen über faire, klare und nicht irreführende Informationen einschließlich Marketingmitteilungen in Bezug auf Wertpapier(neben)dienstleistungen oder Finanzinstrumente gemäß WAG 2018 und DelVO (EU) 2017/565 gegeben. | 22.11.2021 | Finanzdienstleister Wohlverhalten & Compliance FMA-Rundschreiben
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01/2021 FMA-Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU) 2017/565 Aktualisierte Fassung 2021 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2021 FMA-Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU) 2017/565 Aktualisierte Fassung 2021 Dieses FMA-Rundschreiben berücksichtigt insbesondere die aktuellen ESMA-Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Compliance-Funktion vom 06.04.2021 (ESMA35-36-1952). In diesem Zusammenhang erfolgte eine Aktualisierung des FMA- Rundschreibens in Bezug auf die Ausgestaltung der Compliance-Funktion und deren Anforderungen bei Ausübung der Funktion (u.a. Berichtspflichten, Anforderungen an die Schlüsselfunktion, Kombination von Funktionen usw.). Ebenfalls gibt das Rundschreiben einen Überblick über die aktuelle Aufsichtspraxis der FMA zu einzelnen Regelungen des WAG 2018 und der DelVO (EU) 2017/565. | 07.07.2021 | Finanzdienstleister Wohlverhalten & Compliance FMA-Rundschreiben
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03/2020 FMA-Rundschreiben Rechnungszins in der Krankenversicherung Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2020 FMA-Rundschreiben Rechnungszins in der Krankenversicherung Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigten Versicherungsunternehmen gemäß § 5 Z 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, welche die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben. Dieses Rundschreiben stellt keine Verordnung dar. Es soll als Orientierungshilfe dienen und gibt die Rechtsauffassung der FMA wieder. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden. | 07.10.2020 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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02/2020 FMA-Rundschreiben Wertpapierleihgeschäfte im Deckungsstock von Versicherungsunternehmen Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2020 FMA-Rundschreiben Wertpapierleihgeschäfte im Deckungsstock von Versicherungsunternehmen Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der Finanzmarktaufsichtbehörde (FMA) beaufsichtigten Versicherungsunternehmen gemäß § 5 Z 1 VAG 2016. Dieses Rundschreiben stellt keine Verordnung dar. Es soll als Orientierungshilfe dienen und gibt die aus § 124 Abs. 1 Z 2 iVm §§ 300 ff VAG 2016 und § 10 iVm §§ 12 ff der Versicherungsunternehmen-Kapitalanlageverordnung (VU-KAV) abgeleitete Rechtsansicht der FMA zur Behandlung von Wertpapierleihgeschäften im Deckungsstock wieder. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden. | 30.07.2020 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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03/2019 FMA-Rundschreiben Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 08.11.2019 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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02/2019 FMA-Rundschreiben Meldepflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 03.06.2019 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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01/2019 FMA-Rundschreiben Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 19.03.2019 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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10/2018 FMA-Rundschreiben zur Umstellung der Rechnungsgrundlagen bei Pensionskassen Dateiformat: pdf | 21.12.2018 | Pensionskassen FMA-Rundschreiben
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09/2018 FMA-Rundschreiben Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Dateiformat: pdf | 18.12.2018 | Geldwäsche & Terrorismusbekämpfung FMA-Rundschreiben
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08/2018 FMA-Rundschreiben zur Konkretisierung der Anforderungen an interne Kontrollmechanismen zur Überwachung der Systeme und Verfahren zur Erfüllung der Berichtspflichten im Rahme der Portfolioverwaltung gemäß WAG 2018 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 08/2018 FMA-Rundschreiben zur Konkretisierung der Anforderungen an interne Kontrollmechanismen zur Überwachung der Systeme und Verfahren zur Erfüllung der Berichtspflichten im Rahme der Portfolioverwaltung gemäß WAG 2018 Dieses FMA-Rundschreiben zielt auf eine Erhöhung der Planungs- und Rechtssicherheit für Rechtsträger in Bezug auf die Anforderungen an interne Kontrollmechanismen zur Überwachung der Systeme und Verfahren zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß WAG 2018 ab. Unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes soll das Rundschreiben mögliche rechskonforme Lösungsansätze für interne Kontrollmechanismen vermitteln. | 29.10.2018 | Banken Finanzdienstleister AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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07/2018 FMA-Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU)2017/565 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 07/2018 FMA-Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU)2017/565 Dieses FMA-Rundschreiben gibt einen Überblick über die Aufsichtspraxis der FMA zu einzelnen Regelungen des WAG 2018 und der DelVO in Bezug auf die Ausgestaltung der Compliance-Funktion und deren Anforderungen bei Ausübung der Funktion. Es zielt darauf ab, dem Markt eine Orientierungshilfe zu geben, um den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen nachzukommen und gibt die Rechtsansicht der FMA zu den relevanten Bestimmungen wieder. | 11.09.2018 | Wohlverhalten & Compliance FMA-Rundschreiben
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05/2018 FMA-Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten gemäß Art 28 f MiFID II DelVO (EU) 2017/565 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 05/2018 FMA-Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten gemäß Art 28 f MiFID II DelVO (EU) 2017/565 Das Rundschreiben gibt - unter Berücksichtigung der (mittlerweile auch von den Instanzen bzw. vom Höchstgericht bestätigten) Rechtsansicht bzw. Aufsichtspraxis der FMA – einen Überblick über zentrale Anforderungen zum Thema der persönlichen Geschäfte iSd WAG 2018 einschließlich der Delegierten Verordnung 2017/565. Neun Leitsätze stellen für Kreditinstitute eine Orientierungshilfe dar, um den gesetzlichen Regelungen iZm der Feststellung und Überwachung von persönlichen Geschäften von relevanten Mitarbeitern zu entsprechen. | 29.06.2018 | Wohlverhalten & Compliance FMA-Rundschreiben
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04/2018 APAB-FMA-Rundschreiben: spezifische Fragestellungen zur Verordnung (EU) Nr. 537/2014 in Zusammenhang mit der Bestellung von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 04/2018 APAB-FMA-Rundschreiben: spezifische Fragestellungen zur Verordnung (EU) Nr. 537/2014 in Zusammenhang mit der Bestellung von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) Dieses Rundschreiben wurde von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemeinsam erstellt, gibt die Rechtsansicht der APAB und der FMA wieder, stellt keine Verordnung dar und gilt für Unternehmen von öffentlichem Interesse und deren Abschlussprüfer als Orientierungshilfe bei Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vom 16. April 2014. | 13.04.2018 | Banken Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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02/2018 FMA-Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2018 FMA-Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigten Versicherungsunternehmen gemäß § 5 Z 1 VAG 2016 sowie Rechtsträger gemäß § 26 WAG 2018, die Versicherungsanlageprodukte gemäß Art 4 Z 2 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlagepro-dukte (PRIIP-VO) herstellen, darüber beraten oder verkaufen. Grundsätzlich gilt die PRIIP-VO auch für Verwaltungsgesellschaften gemäß InvFG 2011 und Alternative Investmentfonds Manager gemäß AIFMG.
In diesem Rundschreiben gibt die FMA ihre aus der PRIIP-VO und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 zur Ergänzung der PRIIP-VO (DVO) abgeleitete Rechtsansicht zum Anwendungsbereich und zur Ausgestaltung des Basisinformationsblatts (KID) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanle-ger und Versicherungsanlageprodukte bekannt.
Dieses Rundschreiben enthält erste ausgewählte Auslegungen zur PRIIP-VO, welche mit 1.1.2018 in Kraft getreten ist.
Sowohl die Richtlinie über Versicherungsvertrieb (EU) 2016/97 (IDD) als auch § 5 Z 63 VersVertrG 2017-E knüpfen an den Begriff des Versicherungsanlageprodukts an und sehen zusätzliche Anforde-rungen im Hinblick auf den Vertrieb, Interessekonflikte und Informationspflichten vor. | 20.02.2018 | Banken Versicherungsunternehmen AIF OGAW Wohlverhalten & Compliance FMA-Rundschreiben
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02/2017 FMA-Rundschreiben betreffend die Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen (§ 55 WAG 2018) Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2017 FMA-Rundschreiben betreffend die Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen (§ 55 WAG 2018) Mit diesem Rundschreiben veröffentlicht die FMA gemäß § 55 Abs. 1 WAG 2018 (Art. 25 Abs. 1 MiFID II) die Kriterien, die für die Beurteilung des Vorliegens der Kenntnisse und Kompetenzen von Personen, die im Namen eines Rechtsträgers Anlageberatung erbringen oder die Informationen über Anlageprodukte und Wertpapierdienstleistungen (einschließlich Nebendienstleistungen) erteilen, maßgeblich sind. Die FMA konkretisiert hiermit die in den einschlägigen ESMA-Leitlinien definierten Kriterien sowie die Merkmale, die eine angemessene Qualifikation zur Einhaltung dieser Kriterien aufweisen muss. Dieses Rundschreiben beinhaltet:
- Die in den ESMA-Leitlinien angeführten Kenntnisse und Kompetenzen, über welche die relevanten Mitarbeiter verfügen müssen;
- Die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Kenntnisse und Kompetenzen;
- Die Mindestdauer der Berufserfahrung, die relevante Personen für die Erbringung der relevanten Dienstleistung ohne firmeninterne Aufsicht aufweisen müssen;
- Die Maximaldauer des Zeitraumes, in welchem eine relevante Person mangels des Erwerbs der erforderlichen Qualifikation die einschlägigen Dienstleistungen unter Aufsicht erbringen darf;
- Die Angabe des Adressaten der Verpflichtung, das Vorliegen der angemessenen Kenntnisse und Kompetenzen der relevanten Mitarbeiter zu überprüfen.
| 21.08.2017 | Wohlverhalten & Compliance FMA-Rundschreiben
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01/2017 FMA-Rundschreiben betreffend den Rechnungszins in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung_VAG 2016 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2017 FMA-Rundschreiben betreffend den Rechnungszins in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung_VAG 2016 Dieses Rundschreiben (Stand Juli 2017) richtet sich an alle von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, welche die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben. Aufgrund des anhaltenden Trends fallender Kapitalmarktzinsen sowie im Hinblick auf den Grundsatz der Vorsicht soll bei Neuabschlüssen von Krankenversicherungsverträgen nach Art der Lebensversicherung und für neu hinzukommende Versicherte zu bestehenden Gruppenkrankenversicherungsverträgen spätestens ab 1. Jänner 2018 die Alterungsrückstellung mit einem Rechnungszins von höchstens 1 % kalkuliert werden. Für Tarife der Gruppenkrankenversicherung, deren Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soll der Rechnungszins spätestens mit dem Stichtag für diese Tarifanpassungen im Geschäftsjahr 2018 abgesenkt werden. | 12.07.2017 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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01/2016 FMA-Rundschreiben zu §§ 17a - 17c InvFG 2011 und § 11 AIFMG - Erheblichkeitsschwelle bei variablen Vergütungen Dateiformat: pdf | 18.07.2016 | AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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01/2015 FMA-Rundschreiben betreffend die Grenzprüfung bei Kapitalanlagefonds iSd § 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2015 FMA-Rundschreiben betreffend die Grenzprüfung bei Kapitalanlagefonds iSd § 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011 Die FMA weist mit diesem Rundschreiben auf die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Thematik der Grenzprüfung bei Kapitalanlagefonds laut § 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011 hin. | 19.06.2015 | AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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02/2014 FMA-Rundschreiben betreffend den Bericht des Prüfaktuars gem. § 20 Abs. 4 PKG Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2014 FMA-Rundschreiben betreffend den Bericht des Prüfaktuars gem. § 20 Abs. 4 PKG Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen sowie an alle Prüfaktuare von Pensionskassen. Das Rundschreiben gibt die Rechtsansicht der FMA zu aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, insb. § 20 Abs. 4 PKG wieder. Gegenstand des Rundschreibens ist der Inhalt und die Gestaltung des Berichts des Prüfaktuars gem. § 20 Abs. 4 PKG. Danach ist jeder Geschäftsplan bzw. dessen Änderung vom Prüfaktuar zu prüfen und der diesbezügliche Prüfbericht ist dem Bewilligungsantrag bei der FMA anzuschließen. Aus dieser Bestimmung folgt, dass der Prüfbericht den Zweck hat, der FMA die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen darzutun. Dieses Rundschreiben gibt die Rechtsansicht der FMA zu den sich daraus ergebenden Anforderungen an den Inhalt und die Gestaltung des Prüfberichts bekannt. | 01.08.2014 | Pensionskassen FMA-Rundschreiben
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01/2014 FMA-Rundschreiben zu § 28b BWG zur Zulässigkeit von Rahmenbeschlüssen und Berichterstattung an das zuständige Aufsichtsorgan Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2014 FMA-Rundschreiben zu § 28b BWG zur Zulässigkeit von Rahmenbeschlüssen und Berichterstattung an das zuständige Aufsichtsorgan Dieses FMA-Rundschreiben soll Kreditinstituten als Orientierungshilfe zur Anwendung der Bestimmung des § 28b des Bankwesengesetzes (BWG) idgF (zuvor § 27 Abs. 14 BWG) dienen. Die Bestimmung des § 28b BWG enthält eine wesentliche Maßnahme zur Begrenzung des besonderen bankgeschäftlichen Risikos der Großveranlagung. Im Rahmen der Einräumung einer Großveranlagung hat der Aufsichtsrat oder das zuständige Aufsichtsorgan in Ausübung seiner (präventiven) Kontrollfunktion den Informations- und Entscheidungsprozess zu überwachen und an diesem mitzuwirken. | 01.01.2014 | Banken FMA-Rundschreiben
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02/2013 FMA-Rundschreiben betreffend die Verwaltung von Pensionskassenzusagen in VRG gemäß § 12 Abs. 6 PKG Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2013 FMA-Rundschreiben betreffend die Verwaltung von Pensionskassenzusagen in VRG gemäß § 12 Abs. 6 PKG Mit der Novelle des Pensionskassengesetzes (PKG) (BGBl. I Nr. 54/2012 mit 1.1.2013 in Kraft getreten) stellen sich mehrere Fragen hinsichtlich der Auslegung von § 12 Abs. 6 und 7 PKG und der damit verbundenen nunmehr ermöglichten Bildung von Subveranlagungsgemeinschaften (Sub-VG) durch Pensionskassen. Im vorliegenden Rundschreiben (Stand April 2013) werden die im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages entwickelten aufsichtsrechtlichen Ansichten der FMA zum Thema Sub-VG und Wahlmöglichkeiten gemäß § 12 Abs. 6 und 7 PKG zusammengefasst. Die rechtlichen Grundlagen bleiben durch dieses Rundschreiben unberührt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden. | 01.04.2013 | Pensionskassen FMA-Rundschreiben
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01/2013 FMA-Rundschreiben betreffend parallele Pensionslösungen Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2013 FMA-Rundschreiben betreffend parallele Pensionslösungen Dieses Rundschreiben (Stand April 2013) richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen und an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, die die betriebliche Kollektivversicherung betreiben. Es gibt die im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages entwickelte aufsichtsrechtliche Ansicht der FMA zu sogenannten parallelen Pensionslösungen wieder. Die rechtlichen Grundlagen bleiben durch dieses Rundschreiben unberührt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden. | 01.04.2013 | Pensionskassen Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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06/2012 FMA-Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Derivaten Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 06/2012 FMA-Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Derivaten Auf Grund aktueller behördlicher Feststellungen und geänderter Solvabilitätsnormen zur Bewertung von Derivaten und einiger Anfragen in Bezug auf die Bilanzierung von Zinssteuerungsderivaten im Bankbuch veröffentlicht die FMA auf der Grundlage der §§ 69 und 69b BWG dieses Rundschreiben. Dieses Rundschreiben richtet sich an Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 BWG. Das Rundschreiben trägt den §§ 57 und 64 sowie 26 f BWG Rechnung. Für Unternehmen, die nicht den Bestimmungen des BWG unterliegen, bleibt daher beispielsweise die Möglichkeit einer saldierten Betrachtung von Finanzinstrumenten beschränkt auf Finanzinstrumente, die in einer effektiven Sicherungsbeziehung stehen. | 03.12.2012 | Banken FMA-Rundschreiben
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05/2012 FMA-Rundschreiben betreffend Rückdatierung von Versicherungsverträgen_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 05/2012 FMA-Rundschreiben betreffend Rückdatierung von Versicherungsverträgen_VAG 1978 Dieses Rundschreiben erörtert – aus gegebenem Anlass – das Thema Rückdatierung von Versicherungsverträgen und richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen. Es gibt die im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags entwickelte Rechtsansicht der FMA zum Thema Rückdatierung von Versicherungs-verträgen wieder. Die rechtlichen Grundlagen bleiben durch dieses Rundschreiben unberührt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Rundschreiben nicht abgeleitet werden. | 06.11.2012 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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04/2012 FMA-Rundschreiben zu Unisex-Rechnungsgrundlagen_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 04/2012 FMA-Rundschreiben zu Unisex-Rechnungsgrundlagen_VAG 1978 Mit Urteil vom 1. März 2011 („Test-Achats-Urteil“) erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 für ungültig. | 01.10.2012 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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03/2012 FMA-Rundschreiben zur Verfügung über Spareinlagen Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2012 FMA-Rundschreiben zur Verfügung über Spareinlagen Infolge gehäufter Anfragen der Staatsanwaltschaft im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Erbschaftsstreitigkeiten sieht sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) dazu veranlasst, diese Rechtsansicht und weitergehende Rechtsausführungen dazu im Rahmen eines Rundschreibens zu veröffentlichen. | 01.09.2012 | Banken FMA-Rundschreiben
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04/2011 FMA-Rundschreiben bezüglich suspendierter Fonds InvFG 2011 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 04/2011 FMA-Rundschreiben bezüglich suspendierter Fonds InvFG 2011 Rundschreiben vom 1. September 2011 an alle Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreffend „suspendierte“ Investmentfonds gemäß Investmentfondsgesetz – InvFG 2011 (BGBl I Nr. 77/2011 idgF) sowie „suspendierte“ Immobilienfonds gemäß Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG (BGBl I Nr. 80/2003 idgF) | 01.09.2011 | AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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03/2011 FMA-Rundschreiben bezüglich der Werbung für Anteilscheine InvFG 2011 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2011 FMA-Rundschreiben bezüglich der Werbung für Anteilscheine InvFG 2011 Rundschreiben vom 1. September 2011 an alle Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreffend Werbung für Anteilscheine an Investmentfonds und Immobilienfonds. | 01.09.2011 | AIF OGAW FMA-Rundschreiben
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02/2011 FMA-Rundschreiben zu § 27 Abs. 11 letzter Satz BWG Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2011 FMA-Rundschreiben zu § 27 Abs. 11 letzter Satz BWG In Umsetzung der RL 2009/111/EG ("CRD II") kommt es bei der Behandlung von Konstrukten mit zugrunde liegenden Vermögenswerten zu einer Änderung der Rechtslage. Das Rundschreiben dient zur Klärung der Behandlung von Investmentfondsanteilen, Verbriefungen sowie Garantien auf derartige Produkte im Großveranlagungsregime (Stand: Februar 2011). Die Änderungen, die sich durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1187/2014 ergeben (anwendbar ab 27. November 2014) sind in diesem Rundschreiben nicht berücksichtigt. | 01.02.2011 | Banken FMA-Rundschreiben
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01/2011 FMA-Rundschreiben zur Ausgestaltung von Sparurkunden Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2011 FMA-Rundschreiben zur Ausgestaltung von Sparurkunden Aus aktuellem Anlass weist die FMA auf einige Besonderheiten betreffend die Ausgestaltung von Sparurkunden im Sinne der §§ 31 und 32 BWG hin. (Stand: Jänner 2011) | 04.01.2011 | Banken FMA-Rundschreiben
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02/2010 FMA-Rundschreiben zu § 63 Abs. 3 BWG Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2010 FMA-Rundschreiben zu § 63 Abs. 3 BWG Gegenständliches Rundschreiben wurde erstmals am 16. Juni 2008 veröffentlicht und am 23. November 2010 in aktualisierter Fassung wiederveröffentlicht. | 23.11.2010 | Banken FMA-Rundschreiben
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01/2010 FMA-Rundschreiben zu Garantieprodukten Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2010 FMA-Rundschreiben zu Garantieprodukten FMA-Rundschreiben vom 15. Januar 2010. Aus aktuellem Anlass erlaubt sich die FMA im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen betreffend kapitalgarantierter Finanzinstrumente (z.B. kapitalgarantierte Investmentfonds, kapitalgarantierte Anleihen) auf die Einhaltung der Verpflichtungen der Informationserteilung gegenüber Kunden gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 42 WAG 2007 hinzuweisen. | 15.01.2010 | Banken FMA-Rundschreiben
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02/2009 FMA-Rundschreiben zu § 21a BWG: Modelländerungen bei IRB Modellen Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2009 FMA-Rundschreiben zu § 21a BWG: Modelländerungen bei IRB Modellen Vorliegendes Rundschreiben dient dazu, den Kreditinstituten anhand intersubjektiv nachvollziehbarer Kriterien die Einordnung einer Modelländerung als "Wesentliche Änderung", "Unwesentliche Änderung" oder "Modelladaptierung" zu erleichtern und anschaulich darzustellen. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis im Hinblick auf Modelländerungen zwischen Kreditinstitut und Aufsicht zu schaffen. (Stand: 12/2009) Änderungen, die sich durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 529/2014 ergeben (anwendbar ab 9. Juni 2014) sind in diesem Rundschreiben nicht berücksichtigt. | 01.12.2009 | Banken FMA-Rundschreiben
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01/2009 FMA-Rundschreiben zu Sonderfragen der Offenlegung gemäß §§ 26 und 26a BWG Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2009 FMA-Rundschreiben zu Sonderfragen der Offenlegung gemäß §§ 26 und 26a BWG Die gemäß den §§ 26 und 26a BWG (persönlich) zur Offenlegung verpflichteten Kreditinstitute haben mindestens einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen (laufende Offenlegung; §§ 2 bis 15 OffV). Bei Kreditinstituten, die gemäß § 26a Abs. 5 BWG von der FMA als bedeutendes Tochterunternehmen iSv § 26a Abs. 4 eingestuft wurden, beschränkt sich die laufende Offenlegung auf Informationen über die Eigenmittelstruktur und die Mindesteigenmittelerfordernisse (§§ 4 und 5 OffV) auf individueller oder – wenn das bedeutende Tochterunternehmen gemäß § 24 BWG konsolidiert beaufsichtigt wird – auf teilkonsolidierter Basis. | 18.02.2009 | Banken FMA-Rundschreiben
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02/2008 FMA-Rundschreiben betreffend die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen als vertraglich gebundene Vermittler gemäß § 28 WAG 2007_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2008 FMA-Rundschreiben betreffend die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen als vertraglich gebundene Vermittler gemäß § 28 WAG 2007_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 27. Juni 2008 Zur Klarstellung der Rechtslage bezüglich einer möglichen Tätigkeit von Versicherungsunternehmen als vertraglich gebundene Vermittler (weiter nur „VGV“) für einen Rechtsträger gemäß § 28 WAG 2007 weist die Finanzmarktaufsichtsbehörde auf Folgendes hin | 27.06.2008 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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01/2008 FMA-Rundschreiben betreffend Abbildung des von Pensionskassen übernommenen Geschäfts im Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2008 FMA-Rundschreiben betreffend Abbildung des von Pensionskassen übernommenen Geschäfts im Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 28. April 2008 In den Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Rückversicherungskonzession ist der FMA aufgefallen, dass nicht alle Versicherungsunternehmen das von Pensionskassen übernommene Geschäft als Rückversicherungsübernahme ausweisen. | 28.04.2008 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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01/2006 FMA-Rundschreiben betreffend Differenzierung der Gewinnbeteiligung von Teilbeständen in der Rentenversicherung, insbesondere von sog. Bonusrenten_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2006 FMA-Rundschreiben betreffend Differenzierung der Gewinnbeteiligung von Teilbeständen in der Rentenversicherung, insbesondere von sog. Bonusrenten_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 12. Dezember 2006 Dieses Rundschreiben erörtert - aus gegebenen Anlässen - das Thema der differenzierten Gewinnbeteiligung innerhalb eines Rentenversicherungsbestands. | 12.12.2006 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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07/2005 FMA-Rundschreiben betreffend Überdeckungen in der fondsgebundenen Lebensversicherung_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 07/2005 FMA-Rundschreiben betreffend Überdeckungen in der fondsgebundenen Lebensversicherung_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 10. November 2005 Ausgehend vom Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. Jänner 2000 betreffend fondsgebundene Lebensversicherung (GZ 9 000 600/2-V/10/00) nimmt die Fi-nanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) aus gegebenem Anlass zum Sachverhalt bei Versiche-rungsunternehmen, die die Deckungsstockabteilung der fondsgebundenen Lebensversiche-rung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG eingerichtet haben, Stellung, welchen Bedingungen ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag der Anteile an Kapitalanlagefonds der Deckungs-stockabteilung „Fondsgebundene Lebensversicherung“ gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG einer-seits und dem Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen der fondsgebundenen Lebensversicherung – Deckungserfordernis gemäß §§ 19 und 19a VAG – andererseits un-terliegt. | 10.11.2005 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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06/2005 FMA-Rundschreiben betreffend die Änderungen der Vorschriften zur Abschlussprüfung von Versicherungsunternehmen_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 06/2005 FMA-Rundschreiben betreffend die Änderungen der Vorschriften zur Abschlussprüfung von Versicherungsunternehmen_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 10. November 2005 Ausgehend vom Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. Jänner 2000 betreffend fondsgebundene Lebensversicherung (GZ 9 000 600/2-V/10/00) nimmt die Fi-nanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) aus gegebenem Anlass zum Sachverhalt bei Versiche-rungsunternehmen, die die Deckungsstockabteilung der fondsgebundenen Lebensversiche-rung gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG eingerichtet haben, Stellung, welchen Bedingungen ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Betrag der Anteile an Kapitalanlagefonds der Deckungs-stockabteilung „Fondsgebundene Lebensversicherung“ gemäß § 20 Abs. 2 Z 3 VAG einer-seits und dem Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen der fondsgebundenen Lebensversicherung – Deckungserfordernis gemäß §§ 19 und 19a VAG – andererseits un-terliegt. | 10.11.2005 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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05/2005 FMA-Rundschreiben betreffend negativer Risikoprämien_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 05/2005 FMA-Rundschreiben betreffend negativer Risikoprämien_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 29. Juli 2005 Aus gegebenem Anlass nimmt die FMA zur Frage Stellung, in welchem Ausmaß negative Risikoprämien bei Produkten der betrieblichen Kollektivversicherung bezüglich Berufsunfähigkeit zulässig sind. | 29.07.2005 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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04/2005 FMA-Rundschreiben zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 23 Abs. 1 Z 3 i Vm § 57 Abs. 3 und 4 BWG vom 31.03.2005 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 04/2005 FMA-Rundschreiben zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 23 Abs. 1 Z 3 i Vm § 57 Abs. 3 und 4 BWG vom 31.03.2005 Die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken ist ein Wahlrecht des Kreditinstituts, auch seine Höhe ist betragsmäßig nicht durch eine rechnerische Größe beschränkt. Allerdings dient der Fonds ausschließlich zur Abdeckung allgemeiner Geschäftsrisiken (z.B. zur Abdeckung des latenten Zinsänderungs-, Ausfalls- und Währungsrisikos) und nicht solcher Risiken, die bereits durch Wertberichtigungen oder Rückstellungen berücksichtigt sind. | 21.03.2005 | Banken FMA-Rundschreiben
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03/2005 FMA-Rundschreiben betreffend der Unterschriftserfordernisse gemäß §§ 21 Abs. 8 und 30a PKG Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2005 FMA-Rundschreiben betreffend der Unterschriftserfordernisse gemäß §§ 21 Abs. 8 und 30a PKG Rundschreiben der FMA vom 16. Februar 2005 Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Vorlage des Jahresabschlusses, des Prüfungsberichts über den Jahresabschluss, der geprüften Rechenschaftsberichte der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften sowie der Prüfungsberichte über die Rechenschaftsberichte der Veranlagungsgemeinschaften gemäß § 30a PKG teilt Ihnen die FMA die maßgeblichen Unterschriftserfordernisse mit. | 16.02.2005 | Pensionskassen FMA-Rundschreiben
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02/2005 FMA-Rundschreiben betreffend negativer Risikoprämien Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2005 FMA-Rundschreiben betreffend negativer Risikoprämien Rundschreiben der FMA vom 1. Februar 2005 Aus gegebenem Anlass nimmt die FMA zur Frage Stellung, in welchem Ausmaß negative Risikoprämien bei Pensionskassenprodukten bezüglich Berufsunfähigkeit zulässig sind. | 01.02.2005 | Pensionskassen FMA-Rundschreiben
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01/2005 FMA-Rundschreiben betreffend Tarifanpassungen in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2005 FMA-Rundschreiben betreffend Tarifanpassungen in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 4. Januar 2005 Gemäß § 18d Abs. 2 VAG haben die Versicherungsunternehmen der FMA jede Änderung oder Ergänzung der verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung vor ihrer Anwendung mitzuteilen. Insbesondere zählen alle Parameter (bspw. Statistiken über Krankheitsfälle, Sterbetafeln, etc.), die zur Bestimmung der Höhe der Prämien und Leistungen erforderlich sind, zu den versicherungsmathematischen Grundlagen. | 04.01.2005 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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02/2004 FMA-Rundschreiben betreffend Fachliche Eignung des verantwortlichen Aktuars bzw. seines Stellvertreters_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2004 FMA-Rundschreiben betreffend Fachliche Eignung des verantwortlichen Aktuars bzw. seines Stellvertreters_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 13. Dezember 2004 Die Finanzmarktaufsicht (FMA) sieht für künftige Bestellungen eines verantwortlichen Aktuars oder des Stellvertreters des verantwortlichen Aktuars gemäß § 24 Abs. 1 VAG die fachliche Eignung als ausreichend an, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. | 13.12.2004 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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01/2004 FMA-Rundschreiben betreffend Abschluss der Haftpflichtversicherung gem. § 82 Abs. 1 Z 2 VAG_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2004 FMA-Rundschreiben betreffend Abschluss der Haftpflichtversicherung gem. § 82 Abs. 1 Z 2 VAG_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 30. Juni 2004 Gemäß § 82 Abs. 1 Z 2 VAG setzt die Benennung als Abschlussprüfer bei Versicherungsunternehmen voraus, dass die Haftung des Abschlussprüfers angemessen durch einen Versicherungsvertrag gedeckt ist. | 30.06.2004 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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03/2003 FMA-Rundschreiben betreffend Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 03/2003 FMA-Rundschreiben betreffend Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 5. Dezember 2003 Ausgangspunkt der Bilanzierungsfragen ist der österreichische Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken. | 05.12.2003 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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02/2003 FMA-Rundschreiben betreffend Anforderungen an den verantwortlichen Aktuar bzgl. der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108g bis 108i VAG_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 02/2003 FMA-Rundschreiben betreffend Anforderungen an den verantwortlichen Aktuar bzgl. der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108g bis 108i VAG_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 12. September 2003 Im Zuge der VAG-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 33/2003, wurden die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge festgelegt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird die Anforderungen an den verantwortlichen Aktuar gem. § 18 Abs. 1a VAG unter folgenden Umständen als erfüllt ansehen. | 12.09.2003 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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01/2003 FMA-Rundschreiben betreffend Anforderungen an das interne Modell und den externen Gutachter gem. § 18 Abs. 1a VAG_VAG 1978 Dateiformat: pdf Beschreibung anzeigen: 01/2003 FMA-Rundschreiben betreffend Anforderungen an das interne Modell und den externen Gutachter gem. § 18 Abs. 1a VAG_VAG 1978 Rundschreiben der FMA vom 31. Juli 2003 Im Zuge der VAG-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 33/2003, wurden die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge festgelegt. Nach Ansicht der FMA müssen an das interne Modell gem. § 18 Abs. 1a VAG, mit dessen Hilfe das Risiko der Kapitalanlage kontrolliert und gesteuert wird, an das externe Gutachten und die Qualifikationen des unabhängigen Sachverständigen gem. § 18 Abs. 1a VAG folgende Anforderungen gestellt werden. | 31.07.2003 | Versicherungsunternehmen FMA-Rundschreiben
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