Die Anordnung von Maßnahmen im Rahmen einer Abwicklung für ein Institut oder eine Zentrale Gegenpartei erfolgt durch einen Mandatsbescheid der FMA als Abwicklungsbehörde. Mit der Kundmachung der Entscheidung über eine Abwicklungsmaßnahme (dem Maßnahmenedikt) auf der Website der FMA gilt der Bescheid als erlassen und ist wirksam.
Aktuelle Kundmachungen
Hier finden Sie aktuelle Kundmachungen der FMA als Abwicklungsbehörde:
Vergangene Kundmachungen
Hier finden Sie vergangene Kundmachungen der FMA als Abwicklungsbehörde: