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Konzession

Natürliche und juristische Personen, welche die gewerbliche Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs 2 WAG 2018 beabsichtigen, haben bei der FMA einen Antrag auf Erteilung einer Konzession einzubringen. Die folgende Information für Konzessionswerber dient den Antragstellern als Orientierungshilfe für Fragen im Zusammenhang mit der inhaltlich richtigen und vollständigen Einbringung des Antrages. Weiters verschafft die Information einen allgemeinen Überblick über die konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen und die Konzessionsvoraussetzungen.

Im Zusammenhang mit der Einbringung des Konzessionsantrages sind die als Anhang bezeichneten Formulare, Erklärungen und Informationen zu beachten.

Nachfolgend finden Sie das Antragsformular und eine Erklärung für die Erteilung einer Konzession zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen:

Antragsformular und Erklärungen für Konzessionswerber (Dateiformat: docx, Dateigröße: 47,5 KB, Sprache: Deutsch)

Information betreffend Anlegerentschädigung:

AeW-Information für Konzessionswerber (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 128,7 KB, Sprache: Deutsch)

 

Die allgemeinen Informationen für Konzessionswerber finden Sie unter Information für Konzessionswerber.

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