In diesem Abschnitt der Website werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die allgemeinen Leitlinien, die in Österreich im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht verabschiedet wurden, veröffentlicht. Die FMA kommt hiermit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 umgesetzt in § 48 Abs. 1 Z 1 WPFG in Verbindung mit Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/389 nach.
Unter Rechtsvorschriften sind all jene Rechtstexte zu verstehen, welche im jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Umsetzung der IFD-Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 sowie der Verordnung (EU) Nr. 2019/2033 dienen. Die an dieser Stelle anzuführenden Texte sollen den beaufsichtigten Unternehmen den legislativen und regulatorischen Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches vorgeben.
Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird kontextabhängig in unterschiedlicher Weise verwendet. Für die Zwecke der aufsichtlichen Veröffentlichungen werden hierunter all jene Dokumente subsummiert, welche den beaufsichtigten Unternehmen konkrete Handlungsanweisungen zur Erfüllung der genannten Rechtsvorschriften bieten sollen.
Unter den Begriff „allgemeine Leitlinien“ fallen neben explizit in der Richtlinie (EU) 2019/2034 genannten Veröffentlichungspflichten auch all jene Ausführungen der Aufsichtsbehörden, welche eine Hilfestellung bei der Umsetzung des neuen Regimes bieten sollen. Der Begriff „Allgemeine Leitlinien“ umfasst damit sämtliche auf eine Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses zielende Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden in diesem Bereich.