Meldungen an die FMA

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Erstellung von Meldungen von Vorsorgekassen an die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Incoming Plattform

Die Incoming Plattform ist eine zentral eingerichtete Internet-Plattform, die die elektronische Übermittlung von behördlichen Dokumenten an eine einzige Stelle ermöglicht. Dadurch verkürzt sich die Einreichzeit und der operative Aufwand bei allen Beteiligten wird minimiert. Bestimmte Einbringungen gemäß Incoming Plattform-Plattformverordnung (FMA-IPV) sind zwingend über die Incoming Plattform zu übermitteln.

Hier gelangen Sie zur Incoming Plattform.

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen beachten Sie bitte diese Kundmachung zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen.

Nationale Meldung

Quartalsweise und jährlich übermitteln Vorsorgekassen Daten gemäß der Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung (BVK-FBlV) und der Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung (BVQA-V) an die FMA.