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Investmentfonds und deren Verwalter

Die Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt verschiedene Arten österreichischer Investmentfonds und deren Verwalter. In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu ausgewählten Kennzahlen, zu den rechtlichen Grundlagen im Fondsbereich, zum gesetzlichen Auftrag der Finanzmarktaufsicht sowie zu Informationsdokumenten.

Zu den von der FMA beaufsichtigten Arten österreichischer Investmentfonds zählen:

Diese Fonds werden von Kapitalanlagegesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien oder von Alternativen Investmentfonds Managern verwaltet.

Weitere Informationen sowie statistische Daten finden Sie im aktuellen Jahresbericht der FMA sowie in den Quartalsberichten.

Investmentdreieck

Die Funktionsweise des Investmentfondsgeschäfts wird durch nachstehende Abbildung erläutert:

Link zur größeren Darstellung der Grafik Investmentdreieck. Beschreibung im Folgetext.

Im Mittelpunkt steht der Investmentfonds, der Kapital von Investoren („Anteilinhaber“) einsammelt.

Die Verwaltung des Investmentfonds erfolgt durch die „Verwaltungsgesellschaften“, wobei im Regelfall nach dem Grundsatz der Risikosteuerung veranlagt wird.

Davon getrennt ist die Tätigkeit der „Depotbank„. Ihre Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte sicher zu verwahren und die Handlungen der Verwaltungsgesellschaften im Interesse der Anteilinhaber zu überwachen.

Informationsdokumente

Informationen im Zusammenhang mit den Investmentfonds können Interessierte sowie Anteilinhaber den betreffenden Dokumenten, wie zum Beispiel Prospekt, Basisinformationsblatt/Kundeninformationsdokument, Halbjahres- und Rechenschaftsberichten entnehmen. Der Aufbau dieser Unterlagen ist grundsätzlich unionsrechtlich standardisiert, sodass auch eine entsprechende Vergleichbarkeit der Finanzprodukte ermöglicht wird.

Gesetzlicher Auftrag der FMA

Als Banken unterliegen sowohl Kapitalanlagegesellschaften als auch Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien der Aufsicht der FMA . Seit 2014 beaufsichtigt die Finanzmarktaufsicht auch Alternative Investmentfonds Manager.

Die Finanzmarktaufsicht hat die in den Rechtsgrundlagen (Bankwesengesetz, Investmentfondsgesetz 2011, Immobilien-Investmentfondsgesetz, Alternative Investmentfonds Manager Gesetz und gegebenenfalls Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) geregelten behördlichen Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen. Außerdem hat die FMA eine Vielzahl von Verordnungen zu vollziehen.

Zu den behördlichen Aufgaben und Befugnissen zählen aufsichtsbehördliche Verfahren, die sowohl Anzeige- als auch Bewilligungsverfahren abdecken. Die fondsspezifischen Anzeigeverfahren betreffen insbesondere die Übermittlung von Rechenschafts- und Halbjahresberichten, Spezialfondsmeldungen sowie die Übersendung von Anzeigen bezüglich Fondsschließungen, Aufgabenübertragungen und wesentlichen Änderungen iSd § 29 Abs. 5 AIFMG . Im Bereich der Bewilligungsverfahren spielen die Fondsbestimmungen gemäß Investmentfondsgesetz 2011 eine zentrale Rolle. Diese regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Anteilinhabern, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank. Sie sind von der Finanzmarktaufsicht erstmalig im Zuge der Fondsauflage zu bewilligen und geben unter anderem Aufschluss darüber, wie sich das Veranlagungsuniversum gestaltet.

Weitere Verfahren umfassen beispielsweise Änderungen der Fondsbestimmungen sowie Bewilligungen von Verschmelzungen, Übertragungen der Verwaltung, des Wechsels der Depotbank sowie Vertriebsbewilligungen gemäß AIFMG . Im Sinne des harmonisierten Binnenmarktes hat die FMA auch Notifikationsunterlagen für in- und ausländische Fonds im Zusammenhang mit einem grenzüberschreitenden Vertrieb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu bearbeiten.

Überdies haben die Verwalter von Investmentfonds eine Reihe von Meldebestimmungen einzuhalten. Eine Änderung des Bankwesengesetzes in Bezug auf die Zuständigkeit bei der Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen hat dazu geführt, dass die Finanzmarktaufsicht mit den Vor-Ort-Prüfungen bei den Kapitalanlagegesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien seit 01.01.2011 betraut wurde. Ebenso ist sie für Vor-Ort-Prüfungen gemäß AIFMG zuständig und führt im Zusammenhang mit den Fonds Prüfungen bei deren Depotbanken durch. Weitere behördliche Befugnisse werden im Rahmen von Analysetätigkeiten wahrgenommen und schließen beispielsweise die Würdigung von Jahresabschlüssen der beaufsichtigten Unternehmen und die Durchführung von Managementgesprächen ein.

Weitere Informationen zu den derzeit geltenden Finanzsanktionen finden Sie hier.