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Meldungen an die FMA

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Erstellung von Meldungen von Pensionskassen an die FMA .

Eine Zusammenfassung der Meldefristen finden Sie im folgenden Dokument:

Anzeige-, Melde- und Vorlagefristen im Kalenderjahr 2024 mit fixem Termin für Pensionskassen und deren Staatskommissäre

Die Incoming Plattform ist eine zentral eingerichtete Internet-Plattform, die die elektronische Übermittlung von behördlichen Dokumenten an eine einzige Stelle ermöglicht. Dadurch verkürzt sich die Einreichzeit und der operative Aufwand bei allen Beteiligten wird minimiert. Bestimmte Einbringungen gemäß FMA -Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) sind zwingend über die Incoming Plattform zu übermitteln.

Hier gelangen Sie zur Incoming Plattform.

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen beachten Sie bitte diese Kundmachung zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 102,6 KB, Sprache: Deutsch)

Quartalsweise und jährlich übermitteln Pensionskassen Daten gemäß der Quartalsmeldeverordnung 2012 und der Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2019 an die FMA .

Nachfolgend finden Sie die Dokumente der einzelnen Taxonomien, welche das Technische Handbuch, den Annex zum Technischen Handbuch und das XML-Schema umfassen:

Einen Überblick über die bisherigen Taxonomien iVm den einzelnen Meldungen finden Sie unter Taxonomien.

Quartalsweise und jährlich übermittelt die FMA Daten der Pensionskassen an EIOPA . Die Datenbasis bildet die nationale Meldung der Pensionskassen an die FMA .

Nähere Informationen zu den Meldungen finden sich auf der Website der EIOPA.

Quartalsweise und jährlich übermittelt die FMA Daten der Pensionskassen an die OeNB , welche die Daten an die EZB sendet. Die Datenbasis bildet die nationale Meldung der Pensionskassen an die FMA .

Nähere Informationen zu den Meldungen finden sich auf der Website der EZB.

Weitere Informationen