Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Erstellung von Meldungen von Pensionskassen an die FMA .
Eine Zusammenfassung der Meldefristen finden Sie im folgenden Dokument:
Die Incoming Plattform ist eine zentral eingerichtete Internet-Plattform, die die elektronische Übermittlung von behördlichen Dokumenten an eine einzige Stelle ermöglicht. Dadurch verkürzt sich die Einreichzeit und der operative Aufwand bei allen Beteiligten wird minimiert. Bestimmte Einbringungen gemäß FMA -Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) sind zwingend über die Incoming Plattform zu übermitteln.
Hier gelangen Sie zur Incoming Plattform.
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen beachten Sie bitte diese Kundmachung zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 102,6 KB, Sprache: Deutsch)
Quartalsweise und jährlich übermitteln Pensionskassen Daten gemäß der Quartalsmeldeverordnung 2012 und der Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2019 an die FMA .
Nachfolgend finden Sie die Dokumente der einzelnen Taxonomien, welche das Technische Handbuch, den Annex zum Technischen Handbuch und das XML-Schema umfassen:
Einen Überblick über die bisherigen Taxonomien iVm den einzelnen Meldungen finden Sie unter Taxonomien.
Quartalsweise und jährlich übermittelt die FMA Daten der Pensionskassen an EIOPA . Die Datenbasis bildet die nationale Meldung der Pensionskassen an die FMA .
Nähere Informationen zu den Meldungen finden sich auf der Website der EIOPA.
Quartalsweise und jährlich übermittelt die FMA Daten der Pensionskassen an die OeNB , welche die Daten an die EZB sendet. Die Datenbasis bildet die nationale Meldung der Pensionskassen an die FMA .
Nähere Informationen zu den Meldungen finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Informationen
Meldungen an die FMA
Incoming Plattform für Staatskommissäre / Regierungskommissäre