Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 08.10.2026 eine Opinion zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit nicht MiCAR-konformen vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token veröffentlicht. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) wird die darin formulierten Erwartungen der ESMA im Rahmen ihrer Aufsicht berücksichtigen.
Die Opinion der ESMA konkretisiert die Aufsichtserwartungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token („Asset-Referenced Token“ (ARTs)) und E-Geld-Token („E-Money Token“ (EMTs)), auch als Stablecoins bezeichnet, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte („Markets in Crypto-Assets Regulation“ (MiCAR)) nicht erfüllen.
Nach den Ausführungen der ESMA sollen nach MiCAR zugelassene Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen („Crypto-Asset Service Providers“ (CASPs)) gegenüber Kund:innen in der Europäischen Union keine Kryptowerte-Dienstleistungen im Zusammenhang mit nicht MiCAR-konformen Stablecoins erbringen.
Diese Aufsichtserwartung betrifft sämtliche von MiCAR erfassten Kryptowerte-Dienstleistungen und gilt unabhängig davon, ob die jeweiligen Dienstleistungen einzeln oder in Kombination erbracht werden.
CASPs sollen den Zugang von Kund:innen in der Europäischen Union zu nicht MiCAR-konformen ARTs oder EMTs weder aufrechterhalten noch neu eröffnen oder durch ihre Dienstleistungen erleichtern. Sie sollen geeignete technische, vertragliche und organisatorische Vorkehrungen treffen, um die Verfügbarkeit solcher nicht MiCAR-konformen ARTs oder EMTs in der Europäischen Union zu verhindern.
Weiteres Vorgehen
Die FMA wird im Rahmen ihrer Aufsicht prüfen, ob zugelassene CASPs Kryptowerte-Dienstleistungen im Zusammenhang mit nicht MiCAR-konformen ARTs oder EMTs erbringen oder durch ihre Dienstleistungen deren Verfügbarkeit für Kund:innen in der Europäischen Union aufrechterhalten oder erleichtern.
Werden noch bestehende Positionen festgestellt, sind diese so rasch wie möglich zu bereinigen. Die Bereinigung hat entsprechend der ESMA-Opinion spätestens innerhalb von drei Monaten nach deren Veröffentlichung zu erfolgen.
Weitere Informationen enthält die Opinion zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit „unauthorised stablecoins“, die sie unter folgendem Link auf englischer Sprache finden: ESMA sets out supervisory expectations on services related to unauthorised stablecoins