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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse AG wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei Geschäftsbeziehungen

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse AG als juristische Person wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG) im Zusammenhang mit der Risikobewertung von drei Geschäftsbeziehungen eine Geldstrafe von 588.000 Euro verhängt hat. Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse AG hat diese Geschäftsbeziehungen nicht in eine angemessene Risikoklasse eingestuft. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.


Aktualisierung vom 23.12.2024

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 02.03.2026

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Straferkenntnis der FMA vom 19.11.2024 bestätigt. Die ordentliche Revision wurde für zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Aktualisierung vom 10.04.2026

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG hat gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.

Aktualisierung vom 02.10.2026

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 14.09.2026 die Revision der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 17.02.2026 im Umfang des Schuldzuspruches zurückgewiesen.

Vor dem Hintergrund eines Verweisfehlers in den Strafbestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) hat der VwGH die angefochtene Entscheidung im Umfang des Strafausspruches sowie des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.