Bei den beiden von der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 wird das Anteilscheingeschäft vom 25.02.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) aufgrund der aktuellen politischen Lage in Russland und der damit verbundenen Unsicherheit betreffend weitere Entwicklungen auf den russischen Märkten sowie der beeinträchtigten Preisbildung von Finanzinstrumenten und Abwicklung von Transaktionen ausgesetzt.