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Bealgo (B.A.X. LTD)

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Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.05.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Bealgo (B.A.X. LTD)

1113 Sofia City, Sofia Disctrict (Metropolis); Metropolitan Municipality,

Slatina Region, R.A. Geomilev, 1 Schipchenski prohod

Website: www.bealgo.com

E-Mail: [email protected]

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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