Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft eine Geldstrafe von 122.400 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Grund für die Strafe sind Verstöße gegen die Standesregeln für Versicherungsvermittlung. Konkret hat die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft die Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln im Hinblick auf die rechtzeitige Offenlegung bestimmter Informationen an Kunden vor Abgabe der Vertragserklärung gemäß § 1 Absatz 9 Standesregeln für Versicherungsvermittlung nicht sichergestellt. Sie unterließ weiters entgegen § 10 Absatz 1 Standesregeln für Versicherungsvermittlung, die notwendigen Informationen über die Kenntnisse und Erfahrung sowie die finanziellen Verhältnisse des Kunden oder potenziellen Kunden einzuholen. Sie richtete auch eine Marketing-Mitteilung an Kunden, die entgegen § 1 Absatz 2 Standesregeln für Versicherungsvermittlung nicht stets redlich, eindeutig und nicht irreführend war. Die Standesregeln für Versicherungsvermittlung dienen dem Schutz der von einer Gewerbeausübung betroffenen Personen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.