Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie über die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 12.880,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. hat entgegen den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes (InvFG 2011) Veranlagungsvorschriften nicht eingehalten und ist ihren Informationspflichten an die FMA nicht nachgekommen.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.