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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisenverband Salzburg eGen wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die Raiffeisenverband Salzburg eGen als juristische Person wegen Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten relevanter Informationen in Bezug auf maßgebliche Kundengespräche auf einem dauerhaften Datenträger eine Geldstrafe von 46.800 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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