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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Volkskreditbank AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Kostentransparenz

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Volkskreditbank AG als juristische Person wegen Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Kostentransparenz im Rahmen von Kostenausweisen für Kunden eine Geldstrafe von 90.160 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 21.06.2024

Die Volkskreditbank AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 28.11.2024

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 26.11.2024 der Beschwerde in Hinblick auf die Schuldfrage keine Folge gegeben. Die verhängte Geldstrafe wurde von 90.160 Euro auf 70.160 Euro herabgesetzt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

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