Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 375 Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen mehreren Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.