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C-QUADRAT Wealth Management AG

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Der C-QUADRAT Wealth Management AG (vormals: C-QUADRAT Kapitalanlage AG) wurde die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2007 erteilt. Sie ist mit Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) sowie Eintragung der Umfirmierung vom 22.07.2017 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 6 lit. a bis d, h und i WAG 2007 berechtigt.

 

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