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Die FMA warnt vor Angeboten der Nova Vestra

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Die FMA warnt vor Angeboten der:

Nova Vestra

Web: https://novavestra.com/

E-Mail: [email protected]

mit angeblichem Sitz in Brunn am Gebirge.

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher das Kreditgeschäft ( § 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz) und die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden ( § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz und § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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