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Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit STIG International Trading & Gemstone FZCO

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Die FMA warnt vor Angeboten der

STIG International Trading & Gemstone FZCO

Web: https://stig-international.com
E-Mail: [email protected]

Silicon Oasis A1, Dubai.

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gem. § 1 Abs 1 Z 1  Bankwesengesetz nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf  § 4 Abs 7  Bankwesengesetz.

Ergänzung vom 7.10.2026

Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 1.10.2026 betreffend STIG International Trading & Gemstone FZCO

Hinsichtlich STIG International Trading & Gemstone FZCO wurde am 1.10.2026 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs. 7  BWG (Bankwesengesetz) auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen. STIG International Trading & Gemstone FZCO hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 1.10.2026 gestellt. Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 1.10.2026 überprüft

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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