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Konzessionsänderung

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Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Wirkung vom 05.01.2018. Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

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