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Konzessionsänderungen

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Atzbacher Versicherung Verein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Wartberger Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Wechselseitiger Versicherungsverein Schwand im Innkreis:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Wechselseitiger Brandschaden-Versicherungsverein Wels:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Zillertaler Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 12. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.

Kremsmünsterer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 31. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.