Ziele, Hauptfunktionen und -tätigkeiten der Aufsicht

Ziele, Hauptfunktionen und Haupttätigkeiten der Aufsicht

Auf dieser Webseite werden die Ziele der Beaufsichtigung sowie deren Hauptfunktionen und -tätigkeiten gemäß Art. 31 Abs. 2 lit. e der Solvency II-Richtlinie (RL 2009/138/EG) dargestellt. Die nachfolgenden Abschnitte konkretisieren den gesetzlichen Aufsichtsauftrag sowie die wesentlichen Tätigkeits- und Schwerpunktbereiche der Versicherungsaufsicht.

Ziele der Beaufsichtigung

Der Schutz der Versicherungsnehmer und der Anspruchsberechtigten stellt den Hauptzweck der Versicherungsaufsicht dar. Unbeschadet dieses Ziels hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Ausübung ihrer Aufgaben in gebührender Weise die möglichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in allen betroffenen EWR -Mitgliedstaaten und insbesondere in Krisensituationen zu berücksichtigen, wobei sie die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen zugrunde zu legen hat. In Zeiten außergewöhnlicher Bewegungen auf den Finanzmärkten hat die FMA die potenziellen prozyklischen Effekte ihrer Maßnahmen zu berücksichtigen.

Hauptfunktionen der Beaufsichtigung

Die FMA überwacht im Umfang der gemäß § 6 Abs. 1  Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) erteilten Konzession die gesamte Geschäftsgebarung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Die Aufsichtstätigkeit der FMA hat vorausschauend und risikobasiert zu sein. Im Mittelpunkt der Aufsichtstätigkeit stehen die ordnungsgemäße Funktionsweise des Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfts und die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften, insbesondere des VAG 2016 , der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 und der technischen Standards (EU), durch die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Hierbei achtet die FMA auf eine angemessene Kombination von standortunabhängigen Tätigkeiten und Prüfungen vor Ort. Die FMA berücksichtigt bei der Ausübung ihrer Befugnisse die Wesensart, den Umfang und die Komplexität der Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einhergehen.

Hauptbereiche der laufenden oder geplanten Aufsichtstätigkeit

Zur Versicherungsaufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016), im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, im Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz (VOEG), im Atomhaftungsgesetz 1999 (AtomHG 1999), im Finanzkonglomerategesetz, im Ratingagenturenvollzugsgesetz (RAVG), im SFT -Vollzugsgesetz sowie im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) geregelt und der FMA zugewiesen sind. Details zu den Aufsichtstätigkeiten können insbesondere den Jahresberichten der FMA sowie den Aufsichts- und Prüfungsschwerpunkten entnommen werden.