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letzte Änderung: 14.12.2011

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Investorenwarnungen

Die FMA kann veröffentlichen, dass ein Anbieter zur Vornahme konzessionspflichtiger Tätigkeiten nicht berechtigt ist. Diese Maßnahme dient vor allem dem Anlegerschutz. Sie wird dann getroffen, wenn ein Anbieter ohne Erlaubnis tätig wird. Grundsätzlich bedeutet das jedoch nicht, dass dieser Anbieter auch betrügerisch handelt. Diese Warnmeldungen finden Sie unter Nationale Warnmeldungen. Zudem veröffentlicht die FMA auch Kundmachungen ausländischer Behörden - diese befinden sich unter Internationale Warnmeldungen. Hier finden Sie vertiefende Informationen zum Unerlaubten Geschäftsbetrieb.

Zusätzlich zu den nationalen und internationalen Warnmeldungen gibt es weitere Investorenwarnungen auf der Website von IOSCO (The International Organization of Securities Commissions), wo die Finanzmarktaufsicht Österreich Mitglied ist. Hier finden Sie die Meldungen mit Schwerpunkt Wertpapierbereich. Außerdem können Sie auf der Website der FMA Warnmeldungen der ESMA (European Securities and Markets Authority) abfragen.

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