Nachhaltigkeit im Vertrieb

Nachhaltigkeit im Vertrieb
MiFID II und IDD – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen
Anleger:innen möchten zunehmend sicherstellen, dass ihr Geld nicht nur rentabel, sondern auch verantwortungsbewusst investiert wird – etwa unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien sowie guter Unternehmensführung (ESG-Kriterien).
Was bedeutet Nachhaltigkeit im Vertrieb?
Im Rahmen der Anlageberatung und Versicherungsvermittlung müssen Banken, Wertpapierfirmen, sowie Versicherungsunternehmen im Rahmen des Versicherungsvertriebs seit dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund:innen abfragen. Ziel ist es, nachhaltige Produkte im Beratungsgespräch angemessen zu berücksichtigen und so einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten.
Was ist zu beachten?
Beratende Institute haben ihre Prozesse anzupassen, um:
- Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Product Governance zu berücksichtigen,
- Nachhaltigkeitsrisiken explizit zu berücksichtigen,
- Kundinnen und Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen,
- geeignete Finanzinstrumente oder Versicherungsanlageprodukte mit entsprechenden Nachhaltigkeitsmerkmalen zu identifizieren,
- und Empfehlungen entsprechend der Nachhaltigkeitspräferenzen zu begründen und zu dokumentieren.
Rechtsgrundlagen und Auslegungsmaterialien
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 416,4 KB, Sprache: Deutsch) der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen
Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1269 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 387,8 KB, Sprache: Deutsch) der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 434,2 KB, Sprache: Deutsch) der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und (EU) 2017/2359 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber sowie in die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln