Atzbacher Versicherung Verein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.
Wartberger Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.
Wechselseitiger Versicherungsverein Schwand im Innkreis:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.
Wechselseitiger Brandschaden-Versicherungsverein Wels:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 5. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.
Zillertaler Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 12. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.
Kremsmünsterer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit:
Erteilung der Konzession zum Betrieb des Versicherungszweiges 3, Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) mit Bescheid vom 31. 5. 2017.
Der Betrieb des Versicherungszweiges 3 ist gemäß § 68 VAG 2016 eingeschränkt auf die Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden.