Meldungen an die FMA

Meldungen zu Finanzkonglomeraten
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Erstellung der aufsichtlichen Meldungen von Finanzkonglomeraten an die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA).
Nationale Meldungen
Über folgenden Link gelangen Sie zur DV-Schnittstellenbeschreibung.
Die Finanzkonglomeratsmeldungen sind über die Incoming Plattform an die FMA zu übermitteln. Die Incoming Plattform ist eine zentral eingerichtete Internet-Plattform, die die elektronische Übermittlung von behördlichen Dokumenten an eine einzige Stelle ermöglicht. Dadurch verkürzt sich die Einreichzeit und der operative Aufwand bei allen Beteiligten wird minimiert. Bestimmte Einbringungen gemäß FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) sind zwingend über die Incoming Plattform zu übermitteln.
Über folgenden Link gelangen Sie zur Incoming Plattform. Zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen beachten Sie bitte diese Kundmachung zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 102,6 KB, Sprache: Deutsch)
Europäische Meldungen
Das zusätzlich beaufsichtigte Unternehmen ist das meldepflichtige Unternehmen und übermittelt die europäische Finanzkonglomerate-Meldung via Incoming Plattform an die FMA.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) veröffentlicht auf ihrer Website die Taxonomie-Dokumente. Nähere Informationen zu den Meldungen finden sie unter FICOD Data Point Models and XBRL Taxonomies.
Zur Übermittlung der Meldung ist die Einhaltung der Namenskonvention (PDF-Download) zwingend erforderlich.