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Konzessionserweiterung

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Mit Bescheid vom 03.04.2020 hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde der Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit (FN 97361d) gemäß § 6 Abs 1 VAG 2016 die Konzession für den Versicherungszweig 18. Beistandsleistungen gemäß Anlage A zu § 7 Abs 4 VAG 2016 erteilt.

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