Was ist Prop Trading?
Beim Proprietary Trading („Prop Trading“) handelt ein Unternehmen Finanzinstrumente nicht für Kunden, sondern auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Zunehmend treten neue Formen von Prop-Trading-Modellen auf, etwa über Online-Plattformen als „Trading Challenges“, Aus- und Weiterbildungsprogramme oder Erfolgsbeteiligungsmodelle für externe Trader. Bei diesen Prop-Trading-Modellen ziehen Unternehmen oft Nutzen daraus, dass viele Trader Handelsentscheidungen treffen und dadurch Handelsdaten erzeugen. Dabei wird oftmals nicht mit echtem Kapital gehandelt bzw. liegt kein tatsächlicher Eigenhandel vor.
Was müssen Sie als externer Trader aufsichtsrechtlich beachten?
Je nach konkreter Ausgestaltung des Geschäftsmodells können insbesondere folgende konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen nach dem WAG 2018 in Betracht kommen:
- Anlageberatung
- individuelle Portfolioverwaltung
- Eigenhandel
Wird nur mit fiktivem Kapital gehandelt, ist vor allem zu prüfen, ob eine konzessionspflichtige Anlageberatung vorliegt.
Wann kann Prop Trading als konzessionspflichtige Anlageberatung gelten?
Anlageberatung ist die Abgabe einer persönlichen Empfehlung über Geschäfte mit Finanzinstrumenten an einen Kunden. Prop Trading ist kein klassischer Anwendungsfall von Anlageberatung, kann aber in bestimmten Ausgestaltungsformen eine solche darstellen. Eine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments kann in diesen Fällen dadurch erfolgen, dass ein (externer) Trader in einer simulierten Umgebung ein fiktives Abbild eines Finanzinstruments – z.B. eines Derivats – in ein fiktives Portfolio aufnimmt. Das kann inhaltlich einer Empfehlung zum Kauf oder Verkauf entsprechen. Dass dieses fiktive Finanzinstrument selbst keinen unmittelbaren Geldwert hat, ist dabei nicht entscheidend.
Die Anlageberatung ist konzessionspflichtig, sofern sie mit der Absicht Einnahmen zu erzielen erfolgt und sich auf Finanzinstrumente bezieht. Zu Finanzinstrumenten zählen insbesondere übertragbare Wertpapiere, vor allem Aktien und Anleihen, Geldmarktinstrumente, Anteile an Fonds sowie verschiedene Arten von Derivaten und Emissionszertifikate.
Ob tatsächlich eine konzessionspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Geschäftsmodells ab. Maßgeblich ist insbesondere,
- ob ausschließlich in einer simulierten Umgebung gehandelt wird,
- ob sich die Handelsentscheidungen auf Finanzinstrumente beziehen,
- ob diese Entscheidungen wirtschaftlich genutzt werden,
- ob eine persönliche Empfehlung vorliegt und,
- ob die Tätigkeit mit Einnahmenerzielungsabsicht erfolgt.
Auch Erfolgsbeteiligungen, Verlustübernahmen oder Rückzahlungszusagen können aufsichtsrechtlich für die Beurteilung anderer Konzessionspflichten relevant sein. Eine pauschale Beurteilung ist daher nicht möglich.
Welche Risiken bestehen für potenzielle externe Trader?
Trader müssen häufig selbst Zahlungen leisten, bevor sie Zahlungen vom Prop Trading Unternehmen erhalten können. Es werden Gebühren für Schulungen, eine Verifikationsphase oder sogenannte Challenges verlangt. Teilnehmer sollten daher ihre Chancen und Risiken, ihren möglichen Nutzen und auch ihren rechtlichen Schutz, etwa als Konsumenten, sorgfältig prüfen.
Insbesondere bei kostenpflichtigen Challenges kann eine Situation entstehen, die dem Verhältnis zwischen Spieler und Spielbank ähnelt: Der Gewinn der einen Seite ist häufig der Verlust der anderen. Die Regeln werden ausschließlich vom Unternehmen festgelegt und müssen nicht zwingend ausgewogen sein. In diesem Zusammenhang kann man von einem strukturellen Vorteil des Unternehmens sprechen. Entscheidend ist, ob Trader durch Gebühren bzw. Einsätze mehr bezahlen, als sie durch mögliche Handelsgewinne realistischerweise zurückerhalten können. Da das Unternehmen die Spielregeln bestimmt, hat es zumindest die Möglichkeit, dieses Verhältnis zu steuern.
Die bei der FMA einlangenden Anfragen zeigen ein erhöhtes Risiko, dass Marktteilnehmer die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen ihrer Teilnahme an solchen Prop Trading Modellen nicht vollständig überblicken:
- Oft wird das Angebot auf derselben Plattform sehr unterschiedlich interpretiert. Das kann insbesondere an einer irreführenden Darstellung des Angebots, fehlender Transparenz hinsichtlich der Frage, ob reale Handelsaktivitäten durchgeführt werden oder lediglich eine Simulation vorliegt, sowie auf komplexe oder nicht hinreichend verständliche Vertragsbedingungen zurückzuführen sein. Trader die Verluste hinnehmen mussten, berichten von stark überhöhten Spreads im Vergleich zu realen Brokern. Solche Spreads können dazu führen, dass eine Position bereits beim Öffnen deutlich im Minus startet und das Trading stark von realistischen Marktbedingungen abweicht.
Beispiel:
- Marktspread: 0,8 Pips
- Spread der Prop Firm: 2,5 Pips
Wird eine Position bei 1,0000 eröffnet, könnte sie sofort nur zu 0,9975 verkauft werden. Das bedeutet, dass die Position mit einem Verlust startet, obwohl sich der Markt noch gar nicht bewegt hat. Oft ist für Trader nicht nachvollziehbar, woher die Plattform ihre Preise und Spreads bezieht und, ob diese korrekt dargestellt werden.
- Viele Prop Trading Plattformen werben mit auffälligen Rabattaktionen, etwa mit Nachlässen von teilweise bis zu 90 Prozent. Damit sollen Trader mit einem professionellen und günstigen Handelsumfeld angelockt werden, ohne dass sie eigenes Kapital einsetzen müssen. In der Praxis setzen viele Plattformen jedoch auf Leistungsdruck, Gamification und die Aussicht, zukünftig als echter Trader für das Unternehmen tätig werden zu können. Dadurch werden Trader motiviert, wiederholt an Challenges teilzunehmen und dafür immer wieder Gebühren zu zahlen.
- Das Geschäftsmodell lebt oft primär von den Gebühren, die viele Trader für Challenges bezahlen, und nicht von realistischem Trading. Auch wenn damit geworben wird, dass Trader selbst kein Handelsrisiko tragen, können viele dieser Plattformen eine Kostenfallen darstellen.
Die meisten Prop-Trading-Plattformen unterliegen derzeit keiner behördlichen Aufsicht und müssen daher nicht die strengen Anforderungen erfüllen, die für regulierte Finanzdienstleister gelten.
Fazit:
Ob für ein Prop Trading Geschäftsmodell eine Konzession der FMA erforderlich ist, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab.
Auch wenn ausschließlich in einer simulierten Umgebung und mit fiktivem Kapital gehandelt wird, kann eine konzessionspflichtige Anlageberatung vorliegen.
Sowohl Anbieter als auch Teilnehmer solcher Geschäftsmodelle sollten daher nicht nur die wirtschaftlichen Risiken, sondern auch die aufsichtsrechtliche Einordnung sorgfältig prüfen.