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FMA hebt Neugeschäftsverbot für KuCoin EU Exchange GmbH auf, Aufnahme des Geschäftsbetriebs bleibt weiter untersagt

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der KuCoin EU Exchange GmbH am 27.11.2025 die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erteilt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schlüsselfunktionen des Geldwäschebeauftragten, des Sanktionenbeauftragten und deren jeweiligen Stellvertretungen im Einklang mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GWG) besetzt. Da dies zwischenzeitlich nicht mehr der Fall war, hatte die FMA am 19.02.2026 ein Neugeschäftsverbot angeordnet. Mittlerweile sind die genannten Schlüsselfunktionen wieder ordnungsgemäß besetzt und das Neugeschäftsverbot wurde am 18.05.2026 aufgehoben.

Die Aufnahme des Geschäftsbetriebs ist jedoch derzeit weiterhin aufgrund eines Bescheides vom 18.02.2026 nach dem MiCA-VVG nicht zulässig, da noch nicht alle aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen vollständig vorliegen. Dazu zählen insbesondere Anforderungen an die Governance sowie die Besetzung weiterer Schlüsselfunktionen in der Geschäftsleitung.

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