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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen wegen Verstößen gegen die Prospektverordnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Zum einen hat die Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen entgegen Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) in Form eines Folders Werbung zur Verfügung gestellt, die nicht mit den im Prospekt enthaltenen Informationen übereinstimmte. Weiters hat die Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen entgegen Artikel 22 Absatz 2 der Prospektverordnung in einer Werbung nicht darauf hingewiesen, dass ein Prospekt veröffentlicht wurde. Die prospektrechtlichen Bestimmungen dienen dem Anlegerschutz und sind für die Offenlegung von Informationen von zentraler Bedeutung, da sie Informationsasymmetrien zwischen Anlegern und Emittenten beseitigen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.