Grenzüberschreitende Tätigkeiten im Rahmen des EWR

Grenzüberschreitende Tätigkeiten im EWR
Besonders wichtige Bestimmungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden auf dieser Webseite erläutert. Das zuständige Gericht entscheidet, welche Bestimmungen tatsächlich anzuwenden sind.
Hier finden Sie die zwingend zu beachtenden Bestimmungen des österreichischen Rechts: Hinweis auf zwingende Bestimmungen des österreichischen Rechts (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 373,8 KB, Sprache: Deutsch)
Zweigniederlassung
Die Anzeige über die beabsichtigte Errichtung einer Zweigniederlassung gemäß § 21 Abs 1 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) hat im Wege der Incoming-Plattform zu erfolgen. Auf dieser Plattform wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt, das zu verwenden ist und eine effiziente Vollziehung sicherstellen soll. Die zu übermittelnden Inhalte und Unterlagen (wie beispielweise der Geschäftsplan oder Lebenslauf des Hauptbevollmächtigten) werden in diesem Formular näher bezeichnet.
Freier Dienstleistungsverkehr
Die Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs gemäß § 23 Abs 1 VAG 2016 hat im Wege der Incoming-Plattform zu erfolgen. Auf dieser Plattform wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt, das zu verwenden ist und eine effiziente Vollziehung sicherstellen soll.