Informationsbroschüre Lebensversicherung

Informationsbroschüre Lebensversicherung
Wer eine Lebensversicherung abschließen will, hat viele Fragen. Auf dieser Seite informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) darüber, worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Lebensversicherungsvertrag abschließen.
Überblick über Lebensversicherungsarten
Lebensversicherungen verfolgen grundsätzlich zwei Hauptziele: Vermögensaufbau durch Kapitalbildung und Absicherung von Risiken wie Ableben, Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Die Broschüre beschreibt mehrere Produktkategorien, die sich im Hinblick auf das vom Versicherungsnehmenden getragene Risiko und den Umfang der garantierten Leistungen unterscheiden. Dazu gehören klassische Lebensversicherungen mit garantierter Versicherungssumme und möglicher Gewinnbeteiligung, kapitalanlageorientierte Varianten mit vertraglich festgelegter Anlagestrategie sowie fonds- und indexgebundene Versicherungen, deren Wertenwicklung von der Entwicklung der zugrundeliegenden Fonds abhängt oder sich an einem Index orientiert. Ergänzt wird das Spektrum durch die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, die staatlich gefördert wird, einen verpflichtenden Aktienanteil enthält und eine Kapitalgarantie bietet. Schließlich existieren kombinierte Produkte, die Merkmale mehrerer Kategorien vereinen und daher unterschiedlichen Informationspflichten unterliegen.
Die Informationsbroschüre weist darauf hin, dass Lebensversicherungen in Österreich besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen und sich bezüglich Steuern, Garantien und Risikoaufteilung von anderen Veranlagungsprodukten unterscheiden. Der Versicherungsnehmende muss sich bewusst sein, dass die Wahl des Produkts entscheidend beeinflusst wird, von der Risikobereitschaft, wieviel Kapital für die Veranlagung zur Verfügung steht und welche Veranlagungsziele verfolgt werden. Bei fonds- oder indexgebundenen Verträgen trägt der Versicherungsnehmende im Regelfall das Kapitalmarktrisiko. Klassische Lebensversicherungen bieten hingegen Sicherheit durch garantierte Zinssätze.
Informationspflichten vor Vertragsabschluss
Vor Vertragsabschluss führt das Versicherungsunternehmen einen Wunsch- und Bedürfnis-Test durch, damit das empfohlene Produkt zu den persönlichen Zielen, finanziellen Möglichkeiten und Erfahrungen der Kund:in passt. Zusätzlich besteht eine Beratungspflicht, deren Ergebnis im Fall von Versicherungsanlageprodukten in einer Eignungserklärung dokumentiert wird. Die Kund:in kann zwar auf eine Beratung verzichten, das Versicherungsunternehmen muss ihn jedoch darauf hinweisen, dass dann keine Prüfung erfolgt, ob das Produkt für die Kund:in passend ist. Außerdem muss vor Vertragsabschluss offengelegt werden, um welches Versicherungsprodukt es sich handelt, welche Risiken gedeckt oder ausgeschlossen sind, welche Pflichten für den Versicherungsnehmer bestehen, unter welchen Bedingungen widerrufen oder gekündigt werden kann und in der kapitalbildenden Lebensversicherung sämtliche Kosten und Gebühren.
Für Versicherungsanlageprodukten muss zusätzlich ein Basisinformationsblatt bereitgestellt werden, das Risiken, Kosten, mögliche Verluste und Ertragsszenarien beschreibt. Typischerweise enthält dieses Dokument auch einen Risikoindikator auf einer siebenstufigen Skala. Für Risikolebensversicherungen ist ein standardisiertes Informationsblatt (LIPID) vorgeschrieben, das die wichtigsten versicherten Hauptrisiken und ausgeschlossenen Risiken erläutert. Da dieses Formular nicht individualisiert ist, sollten Kund:innen zusätzlich nach Details fragen, die ihre persönliche Situation und Präferenzen betreffen. Die Informationspflichten zielen darauf ab, die Produkte verständlich zu machen und Fehlentscheidungen zu verhindern.
Finanzielle Grundlagen und Modellrechnungen
Die Broschüre hebt hervor, wie wichtig die Transparenz über Kosten ist. Von der einbezahlten Prämie werden üblicherweise Kosten, Prämien für das übernommene Risiko sowie die Versicherungssteuer abgezogen. Nur die Sparprämie wird tatsächlich veranlagt. Versicherungsunternehmen haben den prozentuellen Anteil der Kosten offenzulegen, darunter fallen etwa Verwaltungsgebühren oder Abschlusskosten. Zudem muss klar zwischen Garantiezinssatz und effektivem Garantiezinssatz unterschieden werden. Der Garantiezinssatz bezieht sich auf die Sparprämie, die Effektivverzinsung hingegen auf die gesamte einbezahlte Prämie. Diese Unterscheidung ist essenziell, da nicht die gesamte einbezahlte Prämie vom Versicherungsunternehmen veranlagt wird.
Modellrechnungen dienen dazu, dem Versicherungsnehmer eine verständliche Prognose der zukünftigen Vertragswerte zu geben. Modellrechnungen müssen klar zwischen garantierten und nicht garantierten Leistungen unterscheiden. Bei klassischen Lebensversicherungen wird ein Korridor, bestehend aus drei Szenarien, dargestellt, der auf unterschiedlichen Gewinnbeteiligungsannahmen basiert. Für die fonds- oder indexgebundenen Lebensversicherungen erfolgt die Leistungsdarstellung auf Basis einer Wertentwicklungen von drei Prozent, null Prozent und minus drei Prozent. Zudem muss auf das Risiko von Verlusten hingewiesen werden. Die Broschüre betont, dass Leistungen, die nicht garantiert sind, unverbindlich sind. Auch Rückkaufswerte müssen vor Vertragsabschluss für jedes Jahr ausgewiesen werden, wobei es insbesondere bei Vertragsbeendigung in den ersten Jahren unter anderem wegen Deckung von Abschlusskosten zu erheblichen Verlusten kommen kann.
Laufende Informationen während der Vertragsdauer
Während der gesamten Vertragsdauer ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich über den aktuellen Vertragsstand zu informieren. Dazu gehören Angaben zur Gewinnbeteiligung, Zusammensetzung der Kapitalanlagen, über den Rückkaufswerten und bei der Rentenversicherung auch über die zu erwartende Rentenhöhe. Bei fondsgebundenen Produkten ist über den Wert der zugeordneten Fondsanteile zu informieren. Zudem muss transparent gemacht werden, wenn sich die Werte anders entwickeln als in der Modellrechnung prognostiziert. Falls das Unternehmen eine laufende Überprüfung der Produktempfehlung zugesichert hat, erhält der Versicherungsnehmende jährlich eine aktualisierte Eignungserklärung.
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge erfordert zusätzliche Informationen. In den jährlichen Wertnachrichten müssen unter anderem die Höhe der staatlichen Förderung, der Einsatz von Absicherungsinstrumenten sowie deren Auswirkungen offengelegt werden. Wenn die Absicherung dazu geführt hat, dass Aktien nicht mehr an Kurssteigerungen teilnahmen, muss dies ebenfalls klar kommuniziert werden. Die jährlichen Informationen sollen sicherstellen, dass Versicherungsnehmende nachvollziehen können, wie sich ihre Veranlagung entwickelt und ob sie weiterhin zu ihren Zielen passt.
Informationsbroschüre Lebensversicherung
FMA Fokus Lebensversicherung 2019 (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 422,5 KB, Sprache: Deutsch)