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Zulassungserteilung CIGE vierte PGG GmbH

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Mit Bescheid vom 07.07.2026 wurde der CIGE vierte PGG GmbH (FN 654970t) die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 Verordnung (EU) 2023/1114 (Verordnung über Märkte für Kryptowerte – MiCAR) erteilt.

Die Gesellschaft ist zur Erbringung nachstehender Kryptowerte-Dienstleistungen berechtigt:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit a  MiCAR)
  • Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit c  MiCAR)
  • Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit d  MiCAR)
  • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden ( Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit j  MiCAR)

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